Im Strafprozess gegen die Leiterin der Gynäkologie im Krankenhaus Prenzlau, die in Polen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Abtreibung angeklagt ist, hat das Gericht in Stettin von der Staatsanwaltschaft mehr Beweise verlangt. Die Ermittler hätten nun vier Monate Zeit, diese vorzulegen, sagte der Rechtsanwalt der Ärztin, Rafal Gawecki Ein weiterer Verhandlungstermin sei deshalb noch nicht angesetzt worden.
Die Fachärztin Dr. Maria Kubisa betreibt neben ihrer Arbeit in Prenzlau noch eine private Praxis in Stettin, wo sie Frauen behandelt. Die dortige Staatsanwaltschaft wirft ihr in sechs Fällen „Beihilfe zu einem Schwangerschaftsabbruch zur Erzielung von materiellem Gewinn“ vor. Im Falle einer Verurteilung drohen der Ärztin bis zu drei Jahre Haft.
Wie Kubisas Anwalt sagte, bekenne sich seine Mandantin nicht schuldig, da sich die ihr zur Last gelegten Handlungen nicht begangen habe.
Das polnische Abtreibungsrecht ist eines der strengsten in Europa. Unter der mittlerweile abgelösten nationalkonservativen PiS-Regierung, die das Land von 2015 bis 2023 führte, wurde die Gesetzgebung noch weiter verschärft.
Erlaubt ist eine Abtreibung nur nach einer Vergewaltigung oder nach Inzest oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Weist das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen auf, dürfen Frauen nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2020 trotzdem keinen Abbruch vornehmen.
Zwar hat die seit Dezember 2023 amtierende Mitte-Links-Regierung von Donald Tusk eine Liberalisierung versprochen. Doch die Reform steckt fest, weil der konservativere Teil der Koalition nicht mitziehen will. Viele Anhänger und Anhängerinnen von Tusk sind darüber enttäuscht.
Im Januar 2023, noch zu Zeiten der PiS-Regierung, waren die Räume der Praxis von Frauenärztin Kubisa von Beamten der Antikorruptionsbehörde CBS durchsucht worden. Unterlagen von vielen Patientinnen wurden beschlagnahmt. Im November 2023 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Prozess begann Ende Oktober.
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