Abrechnungsbetrug

Sechs Jahre Haft wegen Rezepthandel

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Berlin -

Ein Apotheker aus Hessen wurde wegen Betrugs in besonders schwerem Fall zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Pharmazeut soll hochpreisige Rezepte bei Krankenkassen abgrechnet haben, ohne die Präparate abzugeben. Mittäter, die die Rezepte brachten, soll er an dem Gewinn beteiligt haben. Es geht um einen Schaden von rund 1,5 Millionen Euro. Außerdem soll der Apotheker Rohypnol ohne Rezept an Abhängige verkauft haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es einem Sprecher zufolge als erwiesen an, dass der Apotheker 2009 in nur vier Monaten zahlreiche teure Arzneimittel, wie zum Beispiel das Immunsuppressivum Humira (Adalimumab), abgerechnet hat, ohne sie abzugeben.

Zunächst waren die stark steigenden Umsätze der Apotheke aufgefallen: Früher habe die Apotheke einen monatlichen Umsatz von rund 100.000 Euro gehabt, so der Gerichtssprecher. Im letzten Monat, den die Apotheke geöffnet hatte, seien es 1,5 Millionen Euro gewesen.

Auf die Schliche kamen die Ermittler dem mutmaßlichen Betrug über eine Analyse der Abrechnungsdaten und Lieferungen von 27 hochpreisigen Präparaten. Dabei waren Diskrepanzen aufgefallen.

Der Apotheker hatte dem Gerichtssprecher zufolge behauptet, die Präparate schwarz eingekauft zu haben. Die Richter sahen es dem Gerichtssprecher zufolge dagegen als erwiesen an, dass die Patienten nicht das Präparat, sondern 20 bis 30 Prozent des Preises erhalten hatten. In dem Prozess seien zahlreiche Zeugen befragt worden, so der Sprecher, darunter Mitarbeiter der Apotheke, der Krankenkassen, des Rechenzentrums und Großhändler.

Zusätzlich zum Abrechnungsbetrug wurde dem Apotheker laut Gerichtssprecher in drei Fällen nachgewiesen, Rohypnol ohne Rezept an Abhängige abgegeben zu haben. Der Apotheker soll schon länger mit Rohhypnol-Tabletten gehandelt haben. Dem Gerichtssprecher zufolge hat der Pharmazeut auch Abhängigen Rohypnol gegen hochpreisige Rezepte gegeben.

Im Januar hatte die Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption (ZBVKG) Anklage erhoben. Im August hat das Verfahren begonnen. Dem Apotheker wurde vorgeworfen, zwischen 2005 und 2009 in Frankfurt einen „schwunghaften“ Handel mit Rohypnol-Tabletten betrieben zu haben.

Der Apotheker wurde nun aber vor allem wegen Betrugs im Jahr 2009 verurteilt. Dem Sprecher zufolge konnte ein umfangreicher Rohypnol-Handel aus Mangel an Zeugen nicht nachgewiesen werden. Die Richter haben neben der Haftstrafe ein zehnmonatiges Berufsverbot verhängt. Da der Apotheker bereits seit 2009 seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, ergibt sich damit die maximale Strafe von fünf Jahren Berufsverbot. Das Amtsgericht Frankfurt habe damals ein vorübergehendes Berufsverbot ausgesprochen.

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