Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat am Mittwoch zwei Apotheken und eine Arztpraxis in Werdau bei Zwickau durchsuchen lassen. Bei den mehrere Stunden andauernden Ermittlungen vor Ort seien fünf Polizeikräfte im Einsatz gewesen, von 8 bis 16.30 Uhr seien alle drei durchsuchten Objekte zudem geschlossen worden, heißt es in der Regionalzeitung „Freie Presse“. Im Raum steht der Verdacht von Abrechnungsbetrug und Bestechlichkeit, bestätigt die Staatsanwaltschaft.
Laut Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart läuft je ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt, einen Apotheker und eine Apothekerin wegen des Verdachts des (Abrechnungs-)betrugs und der Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens seien mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen worden, unter anderem in der Arztpraxis und in den zwei Apotheken.
Zur weiteren Ermittlung seien in den drei durchsuchten Objekten Unterlagen beschlagnahmt worden. Nach der Durchsuchung durften die beiden Apotheken und die Praxis offiziell wieder öffnen.
Die beschlagnahmten Unterlagen werden nun weiter bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz ausgewertet, da es hier eine eigene Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen gibt. Erst nach Sichtung und Auswertung könnten „weitere Einzelheiten zu den Vorwürfen bekannt gegeben werden“, so Burghart.
Künftig soll das Thema Abrechnungbetrug noch stärker angegangen werden können: Im Referentenentwurf zum „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune“ (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, GVSG), das unter anderem die Einrichtung von Gesundheitskiosken, Gesundheitsregionen und Primärversorgungszentren beziehungsweise kommunalen MVZ vorsieht, geht es auch um eine stärkere Verfolgung solcher Fälle.
Um Abrechnungsbetrügern leichter auf die Schliche zu kommen, soll die Fehlverhaltensbekämpfung weiterentwickelt und gestärkt werden. Daher werden die Landesverbände der Krankenkassen nunmehr ausnahmslos einbezogen, um insbesondere kleinere Krankenkassen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. „Zudem werden Datenübermittlungsbefugnisse erweitert und die Voraussetzungen für eine KI-gestützte Datenverarbeitung bei der Fehlverhaltensbekämpfung gesetzlich klargestellt. Der GKV-Spitzenverband wird verpflichtet, auf der Grundlage eines von ihm einzuholenden externen Gutachtens ein Konzept für eine bundesweite Betrugsdatenbank vorzulegen.“ Auch Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), Bundesrechnungshof (BRH) und Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) sollen Zugang zu den Informationen bekommen.
2004 wurden die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen geschaffen. Seitdem sind 1,13 Milliarden Euro Gesamtschaden durch Abrechnungsbetrug aufgelaufen, wie die amtliche polizeiliche Kriminalstatistik offenbart. Die Dunkelziffer liegt Vermutungen zufolge noch viel höher. Die Krankenkassen wollen weiter dranbleiben und Betrug aufdecken.
„Jedes Jahr gehen durch Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen hohe Millionenbeträge verloren – Geld, das in dunklen Kanälen versickert, statt sinnvoll in der medizinischen Versorgung eingesetzt werden zu können. Es ist daher in unser aller Interesse, noch effektiver gegen Betrug und Korruption vorzugehen“, so Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband kürzlich. Es brauche „endlich eine Dunkelfeldstudie als Grundlage für ein evidenzbasiertes, wirksames Konzept zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.“
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