Luftrezept-Apotheker vor Gericht APOTHEKE ADHOC, 22.09.2016 13:23 Uhr
Ein 45-jähriger Apotheker muss sich wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs vor dem Schöffengericht in Mönchengladbach verantworten. Er und ein 69-jähriger Mitangeklagter sollen mit sogenannten Luftrezepten viel Geld gemacht haben. Leidtragende dabei war die AOK Rheinland/Hamburg, bei der zwischen 2009 und 2011 ein Schaden von mehr als 110.000 Euro entstanden sein soll. Kommen die zwei Tatverdächtigen glimpflich davon, wartet auf sie eine Bewährungs- oder hohe Geldstrafe.
Die Staatsanwaltschaft verlas am ersten Prozesstag 26 Betrugsfälle, in denen die beiden Angeklagten aus Krefeld verwickelt sein sollen. Bislang unbekannte Ärzte sollen dem 69-Jährigen und anderen Personen sogenannte Luftrezepte über hochpreisige Medikamente verordnet haben. Die ausgestellten Rezepte sollen dann beim angeklagten Apotheker eingereicht worden sein. Der Pharmazeut habe die Arzneimittel abgerechnet, ohne sie tatsächlich abzugeben.
Im besagten Tatzeitraum habe der angeklagte Apotheker bei seinem Vater gearbeitet. 2010 soll er noch eine eigene Apotheke in Krefeld betrieben haben. Der 45-Jährige soll für jedes Präparat die Hälfte der Rechnungssumme einbehalten haben. Die andere Hälfte soll an seinen 69-jährigen Komplizen gegangen sein.
2013 hat der Pharmazeut laut Staatsanwaltschaft ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er habe auch bereits 80.000 Euro an die Krankenkasse zurückgezahlt. Zudem habe der Apotheker seine Apotheke verkauft und die Betriebserlaubnis zurückgegeben. Und zu guter Letzt soll Privatinsolvenz beantragt worden sein.
Der 69-Jährige hingegen soll bislang von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht haben. Sollte er während des Prozesses irgendwann sein Schweigen brechen und gestehen, könnte ihn ebenfalls eine Kombination aus Geld- und Bewährungsstrafe erwarten.
Das Schöffengericht regte beim ersten Prozesstag Verständigung an. Sollten die Angeklagten detailliertere Aussagen – etwa zu den Personen, die die Rezepte abholten – machen, könnte das abgemilderte Strafen nach sich ziehen. Die Verteidiger beraten sich derzeit mit ihren Mandanten zu dieser Option. Am 5. Oktober folgt der nächste Verhandlungstag.
Bereits vor zwei Jahren hatte es die AOK Rheinland/Hamburg mit einem Rezeptbetrüger aus Krefeld zu tun. Damals wurde der Apotheker zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall hatte eine Patientin geholfen, die sich bei verschiedenen Ärzten Rezepte ausstellen ließ.