Ein Zahnarzt aus Kaltenkirchen ist wegen Abrechnungsbetrugs zu einer Gesamthaftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.
Die Kammer am Kieler Landgericht ordnete am Mittwoch zudem die Einziehung von rund 340.000 Euro an. Der Haftbefehl gegen den Arzt bleibe zwar bestehen, werde aber gegen strenge wöchentliche Meldeauflagen ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Worpenberg.
Die Anklage hatte dem Arzt zur Last gelegt, von Februar 2008 bis April 2011 rund 1,2 Millionen Euro falsch abgerechnet zu haben, um sich aus persönlichen Notlagen zu befreien. Nach der Beweisaufnahme hielt die Staatsanwaltschaft aber nur noch 32 der ursprünglich 47 angeklagten Betrugsfälle für erwiesen. Sie beantragte drei Jahre und zehn Monate Haft, von denen wegen der überlangen Verfahrensdauer sechs als bereits verbüßt gelten sollen. Zudem forderte Staatsanwaltschaft ein dreijähriges Berufsverbot als selbstabrechnender Zahnarzt und die Einziehung von 340 000 Euro.
Die Verteidigerin hatte drei Jahre und sechs Monate Gesamtstrafe beantragt. Ein Berufsverbot lehnte sie ab. Der Zahnarzt beglich
inzwischen einen Großteil des Schadens, sagte der Kammervorsitzende. Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen den Beteiligten voraus.
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