Abrechnungsbetrug: Haftstrafe für Pflege-Chefin dpa, 18.11.2016 17:40 Uhr
Das Bremer Landgericht hat die Ex-Chefin von Pflegediensteinrichtungen in Bremerhaven und Cuxhaven wegen massiven Abrechnungsbetruges zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt. Richter Thorsten Prange sprach von einer „systematischen Betrugsmaschinerie“ und bezeichnete die Strafe für die schwangere 37-Jährige als hart. Eigentlich hätte der Haftbefehl zumindest bis zur Geburt außer Vollzug gesetzt werden sollen. Auf überraschenden Antrag der Staatsanwaltschaft wurde daraus zunächst nichts.
Staatsanwältin Antje Kück legte Minuten vor dem Ende des Hauptverhandlung Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer ein und beantragte, dass der Haftbefehl wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten wird. Der Grund: Am Donnerstag – einen Tag vor dem Urteil – sei auf das Privatkonto des Lebenspartners der Angeklagten von einem Firmenkonto ein Betrag von 460.000 Euro eingegangen, der offenbar auf ein anderes Privatkonto weitergeleitet werden sollte.
Nach der Mitteilung der Staatsanwaltschaft beschloss das Gericht, bis zu Klärung der jüngsten „auffälligen“ Transaktion den Haftbefehl weiter aufrecht zu erhalten. Gerichtssprecher Helmut Kellermann betonte, es sei nicht auszuschließen, dass Fluchtgefahr bestehen könnte. „Wir müssen das genau prüfen.“
Die 37-Jährige hatte sich während der Verhandlung in vollem Umfang geständig gezeigt, was das Gericht auch als strafmildernd anerkannte. Sie hatte von 2009 bis 2016 in über 900 Fällen Pflegeleistungen abgerechnet, die gar nicht oder nur teilweise erbracht wurden. Kassen und Sozialträgern entstand so ein Schaden von 600.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Antrag auf Revision ist möglich. Die Frist dazu läuft bis nächsten Freitag.