Abrechnungsbetrug

Laborarzt Schottdorf: BGH bestätigt Freispruch

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Der Augsburger Laborarzt Dr. Bernd Schottdorf ist rechtskräftig von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies heute die Revision der Staatsanwaltschaft Augsburg zurück, die weiter für Schuldsprüche gegen den 77-Jährigen und dessen Ex-Frau gestritten hatte. Damit hat ein Urteil des Landgerichts Augsburg aus dem Januar 2016 Bestand.

Die Staatsanwaltschaft stand heute vor Gericht mit ihren Zweifeln am Freispruch des Laborarztes weitgehend alleine da. Sie hatte gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg Revision eingelegt – in der Verhandlung darüber am BGH bekamen die Ankläger aber nicht einmal Unterstützung vom Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Beweisführung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden, sagte Bundesanwalt Andreas Hornick bereits vor der Urteilsverkündung. Wie die Verteidigung beantragte er deshalb, die Revision als unbegründet zurückzuweisen.

Die Ankläger versuchen seit vielen Jahren vergeblich, dem Medizin-Großunternehmer Abrechnungsbetrug im großen Stil zulasten der Krankenkassen nachzuweisen. Zuletzt ging es um den Vorwurf, Schottdorf habe mithilfe seiner damaligen Frau zwischen 2004 und 2007 durch Einrichtung mehrerer scheinselbstständiger Medizinlabors 12,8 Millionen Euro zu viel kassiert. Dem Landgericht fehlte es dafür aber an Beweisen. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe konnten dabei „keine Lücken oder Widersprüche“ entdecken.

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