Abrechnungsbetrug

Bewährungsstrafe für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 06.03.2013 18:17 Uhr

Zwei Jahre auf Bewährung: Das Amtsgericht Hannover hat einen Apotheker wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt. Foto: AxelHH
Berlin - 

Das Amtsgericht Hannover hat einen Apotheker zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Apotheker habe gestanden, Rezepte für den Sprechstundenbedarf verändert zu haben, so ein Gerichtssprecher. Dadurch sei den betroffenen Krankenkassen ein Schaden von rund 292.000 Euro entstanden.

Zwischen 2007 und 2011 hat der Apotheker demnach in 51 Fällen die Bestellmengen nachträglich erhöht. An die Praxen lieferte er zwar nur die geforderten Medikamente, den Kassen stellte er jedoch mehr in Rechnung.

Der Apotheker wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung verurteilt. Er habe bereits den Gesamtschaden erstattet und eine Vertragsstrafe in Höhe von 40.000 Euro an die AOK Niedersachsen gezahlt, so der Sprecher. Zusätzlich zu der Bewährungsstrafe muss er 9000 Euro an gemeinnützige Vereine spenden.

Sein Geständnis hat den Apotheker aus Sicht des Gerichts vor einer höheren Strafe bewahrt. Der Pharmazeut sagte aus, er habe weiter expandieren wollen. Da er das Geld für diesen Zweck gespart habe, sei er in der Lage gewesen, die Strafen zu begleichen.

Der Pharmazeut betreibt dem Gerichtssprecher zufolge nach wie vor eine Apotheke im Raum Hannover, drei Filialen hat er inzwischen verkauft. Die Frage, ob er seine Approbation behalten darf, werde derzeit bei der zuständigen Apothekerkammer diskutiert.