Die Inhaberin eines Berliner Pflegedienstes ist wegen Abrechnungsbetrugs in mehr als 300 Fällen zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Den Krankenkassen sei ein Schaden von 148.000 Euro entstanden.
Hintergrund des Verfahrens waren mutmaßliche Taten von Juni 2011 bis Januar 2013. Die 52-Jährige und eine zunächst mitangeklagte weitere Chefin eines Pflegedienstes hätten Leistungen von Hilfskräften als solche von examinierten Fachkräften abgerechnet, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung. Laut Anklage sollen sie den Entschluss gefasst haben, „die Leistungen an Patienten von Pflegehilfskräften anstelle von examinierten Pflegefachkräften ausführen und dann von Fachkräften quittieren zu lassen“.
Die Angeklagte hatte geschwiegen, ihr Verteidiger plädierte auf Freispruch. Alle Leistungen seien ohne Beanstandung erbracht worden, erklärte er unter anderem. Den Kassen sei kein Schaden entstanden. Das Gericht blieb mit einer Strafe von 180 Tagessätzen zu je 30 Euro unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 18 Monate Haft auf Bewährung verlangt hatte.
Anders als die Anklage gehe das Gericht nicht von gewerbsmäßigem Betrug aus, hieß es zur Begründung. Die 52-Jährige habe auch keine materiellen Vorteile erlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Pflegedienst-Chefin war bereits vor dem Prozess wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die 56-Jährige habe zudem den Schaden ausgeglichen, so das Gericht.
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