Die aktuelle Abmahnwelle sorgt nicht nur bei den betroffenen Apothekern, sondern auch bei deren Dienstleistern für Aufregung. Bei Pharma Privat stehen wegen des vertriebenen eShop-Systems die Telefone nicht mehr still. Auch der Wort & Bild Verlag wendet sich jetzt an seine Kunden: Die Herausgeber der Apotheken Umschau, ihrer Onlineversion und der App „Apotheke vor Ort“ raten ihren Kunden zu besonderer Vorsicht.
Derzeit würden Apotheken unter dem Vorwand einer angeblichen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt, begründet werde dies unter anderem durch ein vermeintlich fehlerhaftes Impressum. Auch Kunden des Wort & Bild Verlags seien betroffen. „Die uns bislang übermittelten Fälle legen den Einwand des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 S. 1 UWG) nahe und lassen – jedenfalls in Bezug auf die Angebote des Wort & Bild Verlags – keine Rechtsverletzung erkennen“, heißt es in dem Schreiben an die Kunden.
Trotzdem wolle man die Kunden davor bewahren, Opfer einer solchen Abmahnung zu werden und dadurch mit Aufwand und Anwaltskosten belästigt zu werden. „Wir bitten Sie daher, möglichst schnell – am besten sofort, wenn Sie diese Nachricht lesen – Ihr Impressum auf unserem Apotheken GesundheitsPortal (AGP) vor dem Hintergrund von § 5 Telemediengesetz […] zu überprüfen und uns rechtlich erforderliche Änderungen unverzüglich per E-Mail oder Telefax mitzuteilen.“
Die Kunden sollen insbesondere beantworten, ob die Apotheke als Einzelunternehmen, als e.K. oder als OHG betrieben wird, unter welcher Nummer und bei welchem Registergericht die Apotheke eingetragen ist und wer vertretungsberechtigt ist.
„Bitte bedenken Sie, dass Sie die Überprüfung Ihres Impressums sowie die Antworten auf die drei vorstehenden Fragen im eigenen Interesse schnellstmöglich vornehmen sollten.“ Gleiches gelte für die Übermittlung von Anpassungswünschen. „Anderenfalls könnten auch Sie Opfer einer derartigen (rechtsmissbräuchlichen) Abmahnung werden.“
Sämtliche gegen die Angebote des Wort & Bild Verlags gerichteten Vorwürfe seien rechtlich unbegründet, teilt das Unternehmen auf Nachfrage mit. „Die uns bislang zugegangenen Abmahnungen erachten wir des Weiteren als rechtsmissbräuchlich, da sie im Wesentlichen dazu dienen, Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen und Kosten der Rechtsverfolgung gegen die vermeintlich rechtswidrig handelnden Apotheken auf der Basis völlig überzogener Gegenstandswerte durchzusetzen.“
Trotzdem rate man allen Betroffenen, unverzüglich anwaltliche Hilfe zu suchen. „Wir als Wort & Bild Verlag prüfen derzeit, ob und wie wir gegen die Verursacher dieser Abmahnwelle rechtlich vorgehen.“
Hinter den Abmahnungen steht Hartmut Rudolf Wagner, Inhaber der Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall. Er lässt sich von dem Leipziger Anwalt Christoph Becker vertreten, auf dessen Kanzlei „Richtig. Recht. Leipzig“ aktuell auch die Telefonnummer der Apotheke umgeleitet ist.
Angegriffen werden nach Aussagen von Betroffenen verschiedene Verstöße: Häufig genannt sind vermeintliche Fehler im Impressum oder bei Angaben zu Inhalts- oder Zusatzstoffen. Zum Teil wird den Apothekern auch vorgeworfen, illegal Betäubungsmittel (BtM) zu versenden – selbst wenn diese im Webshop nur vorbestellt werden können.
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