Abmahnwelle

Apothekerverband will Wagner ausschließen

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Berlin -

Welche Folgen die von Apotheker Hartmut Rudolf Wagner ausgelöste Abmahnwelle für ihn selbst haben wird, ist noch nicht abzusehen. Ihm drohen Gegenklagen und gegebenenfalls Strafanzeigen – und vielleicht der Ausschluss aus den eigenen Reihen: Der Vorstand des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) empfiehlt dem Beirat den Ausschluss des Mitglieds.

„Wir sind eine Gemeinschaft von Kolleginnen und Kollegen auf freiwilliger Basis und als Verband repräsentieren wir die gesellschaftlichen und gemeinsamen Interessen unserer Mitglieder. Der Apotheker aus Schwäbisch Hall hat mit seinen Aktivitäten aus unserer Sicht diesem Ansatz diametral entgegen gearbeitet“, erklärte LAV-Vorsitzender Fritz Becker.

In der LAV-Geschäftsstelle hätten in den vergangenen Tagen die Telefone nicht mehr stillgestanden. „Wir hatten Hunderte unserer Mitglieder zu beraten, die von der Abmahnwelle überzogen worden waren“, so Geschäftsführerin Ina Hofferberth.

Für den Verband selbst sei schon dadurch ein Schaden entstanden. Mehr als 6000 Faxanschreiben wurden an die Mitglieder geschickt. Hofferberth sieht Verfehlungen im Vorgehen des Anwalts Christoph Becker. „Wir haben uns an die Rechtsanwaltskammer gewandt und um eine genaue Überprüfung der Praktiken dieses Rechtsanwalts gebeten.“

Laut LAV-Satzung kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es beharrlich gegen ihm obliegende Pflichten verstößt oder wenn sein Verbleiben das Ansehen oder die Interessen des Verbandes schädigt oder gefährdet.

Über den Ausschluss wird der LAV-Beirat mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden. Zuvor hat Wagner die Möglichkeit, sich schriftlich zu äußern. Die Entscheidung werde in den kommenden drei bis vier Wochen getroffen sein, sagte Hofferberth.

Gleichzeitig geht die Landesapothekerkammer mehreren Beschwerden gegen Wagner nach. „Wir prüfen, ob Verstöße gegen die Berufsordnung vorliegen“, sagte eine Justiziarin der Kammer. Bei der Apotheker- und der Rechtsanwaltskammer liegen Beschwerden gegen Wagner und Becker vor, in einigen Fällen wurde sogar Strafanzeige gestellt. Wenn sich die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich herausstellen sollten, könnten Betroffene zudem ihre entstandenen Anwaltskosten einfordern.

Entgegen der Ankündigung seines Anwalts hat Wagner erklärt, seine Brücken-Apotheke in Schwäbisch Hall weiter betreiben zu wollen.

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