Weil er ein falsches Medikament erhalten hat, verlangt ein Patient aus dem Landkreis Ebersberg von seiner Apotheke 10.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht München einigten sich die beiden Parteien jetzt auf einen Betrag von 7500 Euro.
Die Apothekerin hatte dem Kunden anstelle von Repata (Evolocumab) das Präparat Skyrizi (Risankizumab) abgegeben. Statt des PCSK9-Antikörpers, mit dem die LDL-Werte und damit das kardiovaskuläre Risiko gesenkt werden sollen, erhielt der 44-Jährige also einen Antikörper gegen IL-23A zur Behandlung mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis.
In der Folge sei es zu grippeähnlichen Symptomen gekommen, wie der Patient laut Münchener Merkur vor Gericht aussagte. Auch habe er einen Hautausschlag bekommen, wegen eines Kollaps’ musste er sogar im Krankenhaus behandelt werden. Auch leide er seitdem unter psychischen Problemen.
Das Gericht sah eine gewisse Mitschuld, da der Patient den Beipackzettel hätte lesen müssen. Am Ende verständigten sich beide Parteien und einigten sich auf eine Zahlung von 7500 Euro. Wenn dieser Vergleich nicht bis zum 6. Oktober widerrufen wird, ist das Verfahren beendet; andernfalls obliegt der weitere Verfahrensgang der zuständigen Richterin.
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