Ab Oktober: Elektronische AU-Bescheinigung APOTHEKE ADHOC, 27.09.2021 14:02 Uhr
Ab Oktober startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dann erhalten die Kassen die Krankmeldung ihrer Versicherten direkt als digitale Bescheinigung.
Aktuell besteht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus drei Teilen. Das Original, welches an die Krankenkasse gesendet wird, einem Durchschlag für den Arbeitgeber (ohne Diagnose) und einem Durchschlag für den Versicherten selbst. Die gelben Zettel der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollen ab dem 1. Oktober stufenweise durch digitale Bescheinigungen ersetzt werden.
Zunächst soll auf zwei Teile reduziert werden: Der Durchschlag für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin und der Durchschlag für den Patienten/die Patientin selbst wird weiterhin in der Praxis ausgedruckt. In einem zweiten Schritt soll dann auch der Ausdruck für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin entfallen. Zukünftig erhalten die Arbeitgeber:innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt von der Kasse. Dann druckt der Arzt/die Ärztin nur noch einen Dokumentationsteil für den Patienten/die Patientin aus.
Für die technische Umsetzung benötigt die Praxis eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem Konnektor, sowie den elektronischen Heilberufeausweis . Eigentlich sollte die Einführung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Oktober beginnen, aufgrund von Verzögerungen bei Technik und Tests wurde eine Übergangsregelung bis Januar 2022 festgelegt. Den Ärzt:innen bleibt somit das gesamte vierte Quartal Zeit, von der Papier auf elektronisch umzustellen.