Rentner verurteilt

980 Fentanyl-Pflaster erschlichen

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Berlin -

Ein Rentner hat sich mit falschen Angaben bei Ärzt:innen insgesamt 980 Fentanyl-Pflaster erschlichen. Das Amtsgericht München hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zwischen Februar 2016 und Dezember 2019 hat sich der heute 65-Jährige bei sieben verschiedenen Ärztinnen und Ärzten im Stadtgebiet Münchens jeweils Fentanyl-Pflaster verschreiben lassen. Bei der Behandlung verschwieg er natürlich, dass er bereits Verschreibungen bekommen hatte. Gegenüber einer Ärztin gab der Rentner zudem an, er benötige einen Vorrat an Pflastern, weil er auf einer Ölplattform arbeite und sich nur unregelmäßig in Deutschland aufhalte.

Jahreslanges Ärztehopping

Die Rezepte löste er in verschiedenen Apotheken in München ein. So er erhielt insgesamt 980 Pflaster im Gesamtwert von knapp 21.000 Euro. Den Gesamtwirkstoffgehalt hat das Gericht auf 22.657,60 mg errechnet.

In der Hauptverhandlung, wie schon bei der Polizei, räumte der Rentner die Vorwürfe ein und begründete sie mit einer Schmerzproblematik, die sich nach einem Eingriff vor sieben Jahren ergeben habe. Er wurde wegen Erschleichen von BtM-Rezepten und Betruges in 21 Fällen in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt.

Acht Jahre Rausch

Das Gericht hielt ihm zu Gute, dass er sich vollumfassend geständig gezeigt hatte. Und zumindest zu Beginn habe die Erschleichung der Rezepte auch dazu gedient, eine Schmerzbehandlung durchzuführen. Zu Lasten des Angeklagten habe gesprochen, dass es sich bei Fentanyl um ein äußerst gefährliches Betäubungsmittel handelt und durch die fortgesetzten Taten ein erheblicher wirtschaftlicher Gesamtschaden entstanden sei. Die Gesamtmenge von 980 Pflastern hätte ausgereicht, um den Angeklagten für einen Zeitraum von über acht Jahren zu berauschen, so das Gericht mit Verweise auf die Einschätzung einer „sachkundigen Zeugin“ – vermutlich einer Ärztin oder Apothekerin.

Aufgrund des hohen Lebensalters des Angeklagten und der zwischenzeitlichen eingetretenen Betäubungsmittelabstinenz konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Begehung weiterer Straftaten nicht zu erwarten sei. Das Urteil ist rechtskräftig.

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