Tschechien

7800 Euro für ungewollte Sterilisation

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In Tschechien hat das Verfassungsgericht die Klage einer Frau auf eine höhere Entschädigung für ihre ungewollte Sterilisation zurückgewiesen. Ärzte hatten die Frau, die der Roma-Minderheit angehört, 2003 bei einer Kaiserschnitt-Geburt sterilisiert, ohne sie ausreichend über die Folgen des Eingriffs aufzuklären.

Als Wiedergutmachung hatten frühere Instanzen der Klägerin 7800 Euro zugesprochen und dabei die Lebensumstände der vierfachen Mutter berücksichtigt. Diese Entscheidung ist dem Gericht zufolge mit der Verfassung vereinbar. Bürgerrechtler kritisierten den Schadenersatz als zu gering.

 

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