Im bayerischen Landkreis Fürstenfeldbruck hat ein 78-jähriger Rentner seinen Krankenversicherer um 75.000 Euro betrogen. Unter anderem hatte der Senior Rezepte bei der Kasse eingereicht, die zwar vom Arzt ausgestellt, aber nie in einer Apotheke eingelöst wurden. Vor dem zuständigen Amtsgericht wurde der Mann zu einer Geldbuße und einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Da ein Großteil der Straftaten bereits verjährt war, konnten nur 9000 Euro strafrechtlich verfolgt werden. Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck verurteilte den Rentner zu einer Zahlung von 12.000 Euro an die Versicherung sowie zu 18 Monaten auf Bewährung. Als Strafbestand wurden Betrug, versuchter Betrug sowie Urkundenfälschung angegeben. Der 78-Jährige gab die Tat zu und sprach davon, aus „blanker Not“ gehandelt zu haben.
Seine Rente von 1600 Euro habe nicht zum Leben ausgereicht. Nicht erwähnt hatte der Senior, dass er als Handelsvertreter sein Einkommen aufstockte und seine Ehefrau 1100 Euro Rente zur Haushaltskasse beitrug. Auf den Formularen seiner Krankenversicherung gab der Mann stets an, gar kein Ruhegeld zu beziehen. Damit sicherte sich der 78-Jährige den Anspruch auf Krankentagegeld.
Neun Jahre lang blieb der Schwindel unbemerkt, bis eine Nachfrage der Kranken- bei der Rentenversicherung die Situation auflöste. Neben den 72.000 Euro durch das erschlichene Krankentagegeld, verdiente sich der Mann 3000 Euro durch nicht eingelöste Rezepte hinzu. Apothekenstempel und Unterschriften auf den Rezepten erwiesen sich als Fälschungen. Die Krankenversicherung kündigte ihm nach Bekanntwerden der Betrügereien. Der Rentner ist Diabetiker und herzkrank, hat bis jetzt jedoch keine neue Versicherung gefunden, die ihn aufnimmt.
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