Weil sie Kundenrechnungen manipuliert und dadurch knapp 720.000 Euro veruntreut hatte, ist eine ehemalige Chefbuchhalterin vom Landgericht Frankfurt (LG) zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Die Richter gingen von 327 Einzelfällen in einem Zeitraum von fünf Jahren aus, in denen die heute 65-Jährige verantwortlich für die kaufmännische Abteilung der Firma für Medizintechnik in Kronberg (Taunus) war.
Die Unregelmäßigkeiten waren 2017 aufgeflogen, nachdem der Geschäftsführer von der Hausbank aufgefordert worden war, die Konten auszugleichen. Während die Buchhalterin im Urlaub weilte, musste der Vorgesetzte zur Kenntnis nehmen, dass große Teile der den Kunden in Rechnung gestellten Beträge auf die Privatkonten der Angeklagten geleitet worden waren. Im Februar dieses Jahres wurde sie schließlich in Schleswig-Holstein festgenommen und wegen Fluchtgefahr inhaftiert.
Vor Gericht gab die Angeklagte an, dem Geschäftsführer einen persönlichen Kredit in Höhe von 250.000 Euro gewährt zu haben, der mit Hilfe der umgeleiteten Rechnungen praktisch habe „zurückgezahlt“ werden sollen. Gleichzeitig musste die Frau jedoch einräumen, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Privatinsolvenz-Verfahren eröffnet gewesen sei. Die Richter begründeten die hohe Strafe vor allem mit dem langen Zeitraum, der Vielzahl von Einzeltaten und der hohen Schadenssumme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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