In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste werden heute Vormittag die Plädoyers und ein Urteil erwartet. Vor dem Amtsgericht Weinheim muss sich eine niedergelassene Ärztin verantworten, die in mehr als 4000 Fällen die Befreiung von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen bescheinigt haben soll, ohne die Betroffenen jemals zu Gesicht bekommen geschweige denn untersucht zu haben. Auf der Anklagebank sitzt auch die Angestellte der Medizinerin. Letztere hatte laut Anklage für die Ausstellung der falschen Gesundheitszeugnisse insgesamt 28.000 Euro erhalten, die der Staatsanwaltschaft zufolge eingezogen werden sollen.
Hintergrund ist laut der Anklagebehörde die politische Einstellung der Angeklagten aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Diese hält die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. Insbesondere gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes habe sich die Angeklagte wiederholt öffentlich auf Demonstrationen und der Video-Plattform You Tube ausgesprochen. Sie hatte sich dazu vor Gericht bekannt.
Die 59-Jährige wird von der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin der Corona-Politik. Sie warnt vor den medizinischen Risiken für Geimpfte und rechtlichen Konsequenzen für impfende Ärzte. Die Fachanwältin für Medizinrecht war auch in mehreren Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung vorgegangen – stets ohne Erfolg. Auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer beim Bundesverfassungsgericht war sie gescheitert.
Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die 47-jährige Mitarbeiterin der Ärztin ist der Beihilfe dazu angeklagt. Sie wird von dem Rechtsanwalt Ivan Künnemann vertreten, der auch als Bevollmächtigter des umstrittenen Arztes Bodo Schiffmann Anschuldigungen zurückgewiesen hatte, der Hals-Nasen-Ohrenarzt habe Menschen ohne Untersuchung von der Maskenpflicht befreit. Unter anderem wegen dieser Vorwürfe hatte die Staatsanwaltschaft Heidelberg gegen den bekannten Sinsheimer Impfgegner Anklage erhoben. Auch seine Frau ist wegen des Ausstellens falscher Atteste beschuldigt.
Ob der Weinheimer Prozess wirklich am Montag beendet werden kann, ist noch nicht klar. Zwei Mal ist die Verhandlung auf Wunsch der Verteidigung bereits verschoben worden. Für den letzten Termin am 12. Dezember hatten die Verteidiger geltend gemacht, verhandlungsunfähig zu sein und Atteste nachgereicht.
Mitte November 2022 war ein Arzt vom Landgericht Passau wegen Ausstellens falscher Masken-Atteste für nicht untersuchte Schulkinder in 24 Fällen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldauflage in Höhe von 50.000 Euro verurteilt worden. Damit blieben die Richter in dem Berufungsprozess unter der Forderung des Staatsanwaltes nach einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung sowie einem zeitweisen Berufsverbot.
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