KV Berlin kontrolliert Teststellen

241 mal Inkassobüro, reger Austausch mit der Polizei

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Berlin -

Nachdem es bei Corona-Teststellen gerade zu Beginn der Bürgertests einige Betrugsfälle gab, ist das Misstrauen gewachsen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) wurden von der Politik verpflichtet, bei der Abrechnung genauer hinzuschauen. Vor allem die KV Berlin scheint das sehr ernst zu nehmen und hat schon in 241 Fällen solche Prüfungen eingeleitet, manchmal sogar mit Unterstützung der Polizei. Mit Kollateralschäden: Testende Apotheken warten teilweise seit Monaten auf ihr Geld, obwohl bei den Kontrollen nichts beanstandet wurde.

Vor den Teststellen in Berlin bilden sich mitunter lange Schlangen, denn viele andere Standorte haben den Service aufgegeben, nachdem die kostenlosen Bürgertests vorübergehend eingestellt worden waren. Andere mögen aufgeben haben, weil sie die Leistung nicht mehr vorfinanzieren konnten oder wollten.

„Das Geld für November und Dezember ist immer noch nicht da“, berichtet eine Inhaberin aus der Hauptstadt. Auch sie hatte zwischenzeitlich Besuch von einem von der KV beauftragten Inkasso-Unternehmen. Zu beanstanden gewesen sei dabei nichts und sie habe irgendwann auch eine Nachzahlung erhalten, auf ihr Geld warte sie jedoch regelmäßig. Rund 10 Prozent der gemeldeten Beträge behalte die KV jeden Monat ein, die Auszahlung erfolge zum Teil mit drei Monaten Verzögerung. In der Spitze habe sie rund 100.000 Euro aus eigenen Mitteln vorgestreckt, berichtet die Apothekerin.

Abschlag bei Auffälligkeiten

Die KV Berlin beteuert auf Anfrage, dass grundsätzlich der volle Vergütungsanspruch der jeweiligen Abrechnungsperiode zur Auszahlung gebracht werde. „Sollten bei der Prüfung der Abrechnungsdaten Auffälligkeiten festgestellt werden, erfolgt bis zur abschließenden Klärung dieser Auffälligkeiten zunächst ein Abschlag. Die Reduktion richtet sich hierbei jeweils nach dem Umfang der Auffälligkeiten“, so eine Sprecherin.

Eine andere Apothekerin aus der Hauptstadt hat indes ähnliche Erfahrungen gemacht. „Manchmal wird man gesperrt, und wenn die Auszahlung dann ein paar Monate dauert, tut das schon weh.“ Sie wartet nach eigenen Angaben sogar noch aus Zahlungen aus den Sommermonaten. Weil zu dieser Zeit aufgrund der geringen Inzidenzen fast keine positiven Tests gemeldet wurden, war das Misstrauen besonders hoch.

Seit Juli 2021 sind die KVen mit der Aktualisierung der Testverordnung (TestV) zur Prüfung der Abrechnungsdaten verpflichtet. Laut § 7a haben sie stichprobenartig oder auch bei Veranlassung „gezielte vertiefte Prüfungen der ordnungsgemäßen Durchführung und Abrechnung der Testungen unter Einbeziehung der lokalen Dokumentation“ durchzuführen. Dabei haben die Teststellen „auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen und Dokumentationen zu übersenden, die für die Prüfung erforderlich sind“. Hierzu zählt insbesondere die Auftrags- und Leistungsdokumentation.

Bei Auffälligkeiten seien Einbehalte möglich, so die KV-Sprecherin. „Die KV Berlin erfüllt diese Aufgaben mit der entsprechenden Sorgfalt.“ Verspätete Auszahlungen könnten aber auch mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Abrechnungsdaten zu tun haben, so die KV weiter. „Aus der TestV selbst ergeben sich keinerlei Fristen, in denen die KVen die Beträge auszuzahlen haben. Der KV ist daran gelegen, die Auszahlungen schnellstmöglich vorzunehmen, jedoch erst nach abschließender Prüfung der Abrechnungsdaten und der sonstigen Umstände einzelner Teststellen.“

Auch Apotheken werden geprüft

In insgesamt 241 Fällen hat die KV Berlin die eingereichten Abrechnungen zur weiteren Prüfung abgegeben, wobei auch Teststellen in mehreren Abrechnungsperioden auffällig waren. Im Juli 2021 (45 Fälle) waren laut KV auch Apotheken betroffen, ebenso unter den 84 Fällen im August. Im September waren es weitere 62, Fälle, im Oktober 50. Die Prüfungen der Abrechnungen zu den Abrechnungsperioden November und Dezember dauern noch an.

Zudem stehe man in „in engem Kontakt zu den Strafermittlungsbehörden des Landes Berlin, hier erfolgt ein regelhafter Austausch“. Zur Anzahl der dort gemeldeten Fälle macht die KV aber derzeit noch keine Angaben, auch um die Ermittlungsverfahren nicht zu stören.

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