Im Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG), das zum 21.Dezember in Kraft getreten ist, wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studierende und Fachschüler:innen festgelegt. Ab Mitte März soll die Antragstellung bundesweit möglich sein, vorab soll am besten schon eine BundID beantragt werden.
Die Einmalzahlung soll die Belastung durch die gestiegenen Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel senken, 3,5 Millionen junge Menschen sollen insgesamt davon profitieren: Anspruchsberechtigt sind Studierende, die zum 1. Dezember immatrikuliert waren – ausgenommen Promotionsstudiengänge –, und Schüler:innen, die sich zu diesem Zeitpunkt in Fachschulklassen in fach- oder berufsqualifizierenden Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses oder vergleichbaren Bildungsgängen befinden. Darunter fallen auch PTA-Schüler:innen. Zur Überprüfung wird auf die Ausbildungsstättenverzeichnisse zugegriffen. Zuständig für die Auszahlung sind die Länder.
Die Website der Antragsplattform „einmalzahlung200.de“ ist seit dem 13. Februar online, für weitere Fragen und persönliche Beratung werde auch eine Hotline eingerichtet. Um sich auf der Plattform für die Antragstellung anmelden zu können, ist allerdings eine BundID notwendig. Diese sollte daher schon im Vorfeld beantragt werden, dafür muss eine Identifizierung über den Online-Ausweis oder ein Elster-Zertifikat erfolgen.
Ab Mitte März soll die Antragstellung dann bundesweit möglich sein.
APOTHEKE ADHOC Debatte