2 Jahre Haft: Einbrecher zwängt sich durch Notdienstklappe Laura Schulz, 25.03.2024 13:48 Uhr
Die Notdienstklappe war für einen Duisburger Einbrecher mehrfach die genutzte Schwachstelle: Zwei Mal hat der Dieb es geschafft, sich hierüber in die Löwen-Apotheke in der Innenstadt zu zwängen. Jetzt wurde er deshalb und wegen weiterer Taten zu insgesamt zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der laut Medienberichten 33 Jahre alte Duisburger soll in der Nacht zum 29. November 2022 auf diese akrobatische Weise in die Apotheke gelangt sein. Laut eigener Aussage während des Prozesses habe er gleiches bereits eine Nacht zuvor getan. Dabei sei er in der Apotheke sogar eingeschlafen. Die Polizei habe ihn dann nach der Feststellung seiner Personalien wieder ziehen lassen. In der Folgenacht gelang ihm der Einbruch erneut. Auch das Team sei überrascht gewesen, wie er das geschafft hat, so eine Angestellte.
„Der ‚erste Einstieg‘ in die Apotheke, wo ihn die Polizei schlafend vorgefunden habe, war weder Gegenstand der Anklage noch der Verurteilung, ist aber vom Angeklagten tatsächlich in der Verhandlung so behauptet worden“, so ein Gerichtssprecher. Ob sich der Vorfall tatsächlich so ereignet hat, könne daher nicht offiziell bestätigt werden.
Beim zweiten Einbruch hat er dann aber 800 Euro Bargeld und einige Arzneimittel gestohlen. Auch im Dezember ist er erneut – zusammen mit einem unbekannten Mittäter – in eine Duisburger Apotheke eingebrochen. Hierbei warfen die beiden Täter eine Schaufensterscheibe ein und erbeuteten 400 Euro sowie Rezepte.
Zahlreiche Diebstahl-Fälle zugegeben
Insgesamt hatte sich der Angeklagte wegen Diebstahls mit Waffen, versuchten Diebstahls mit Waffen sowie Diebstahls in sechs Fällen, in zwei Fällen davon in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu verantworten. Hierzu wurde er zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, bestätigt das Amtsgericht Duisburg.
In Medienberichten heißt es zudem, der Angeklagte habe sich zu seinem Drogenproblem bekannt, das er unter anderem mit seinen Straftaten finanzierte. Er habe zudem Reue gezeigt und sich entschuldigt. Zur Zeit der nun verurteilten Taten stand der Wohnungslose bereits unter Bewährung.