Berufsgerichtsverfahren

1,8 Promille im Notdienst

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Eine Apothekerin in Bayern muss ein Bußgeld von 3000 Euro bezahlen, weil sie im Notdienst betrunken war. Bei einer nächtlichen Polizeikontrolle in der Apotheke hatte ein freiwilliger Alkoholtest eine Blutalkoholkonzentration von 1,8 Promille ergeben. Die Apothekerin musste die Apotheke schließen.

Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht München I verhängte ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro gegen die Apothekerin. Sie soll wegen drei vergleichbarer Vorfälle bereits früher berufsrechtlich in Erscheinung getreten sein.

 

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