Im Schweriner Betrugsprozess um Dopingmittel wurden am Montag eine Apothekenmitarbeiterin und eine Arzthelferin verurteilt. Die Urteile über ein Jahr und acht Monate sowie zwei Jahre Haft wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die beiden Frauen hatten Anabolika-Rezepte gefälscht und die Mittel an Bodybuilder verkauft. Auf die beiden kommt nun die Rückzahlung von mehreren hunderttausend Euro zu.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Frauen in 63 Fällen des gemeinschaftlichen Betruges in Tateinheit mit vorsätzlichem Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten schuldig sind. Mit den Urteilen blieben die Richter unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft forderte: Sie wollte zwei Jahre und vier Monate Gefängnis für die Arzthelferin und eine Bewährungsstrafe für die Apothekenmitarbeiterin. Die Verteidiger forderten für beide Frauen Bewährungsstrafen. Das Urteil hatte sich so bereits abgezeichnet.
Die 30- und die 32-Jährige haben laut Gericht zwischen 2012 und 2013 über die Arztpraxis beziehungsweise die Apotheke ihrer damaligen Arbeitgeber mit gefälschten Rezepten Anabolika besorgt und in der Bodybuilder-Szene verkauft. Konkret soll die Helferin in der Arztpraxis die Rezepte ausgefüllt haben, während die Apothekenmitarbeiterin die Mittel – vor allem Testosteron und das Wachstumshormon Genotropin – bestellte.
Den Krankenkassen sei daraus ein Schaden von 365.000 Euro entstanden, die das Gericht zur Einziehung angeordnet hat. Das heißt, die beiden Frauen müssen die Summe an die betroffenen Krankenkassen zurückzahlen.
Die Anklage legte den Frauen mehr als 170 gefälschte Rezepte zur Last. Einzelne Packungen der Anabolika kosteten bis zu 3600 Euro. Beide Frauen bedauerten ihre Taten. Sie habe sich dazu hinreißen lassen, und es sei einfach gewesen, ohne nachzudenken weiterzumachen, sagte die Arzthelferin. Ihr sei die finanzielle Höhe des Schadens nicht bewusst gewesen. Aus Angst vor den Konsequenzen habe sie so lange mit einem Geständnis gewartet.
Der Vorsitzende Richter hatte die Angeklagten während des Prozesses darauf hingewiesen, dass sie im Falle eines Schuldspruchs für den Schaden finanziell in Anspruch genommen werden können, selbst wenn sie die Medikamente für sehr viel weniger Geld verkauft haben sollten.
Es handele sich um einen ungewöhnlichen Prozess, weil die Angeklagten ungewöhnlich seien, hatte er gesagt. „Die beiden Damen hier gehören augenscheinlich nicht zu dem Klientel, das hier sitzen sollte.“ Gleichwohl handele es sich um schwerwiegende Vorwürfe.
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