München

160.000 Euro: Mann fälscht Rezepte mit geklautem Apothekenstempel APOTHEKE ADHOC, 01.07.2019 12:30 Uhr aktualisiert am 01.07.2019 15:21 Uhr

96 mal 1.666 Euro: Ein Mann aus Bayern wurde verurteilt, weil er mit einem geklauten Apothekenstempel jahrelang Rezepte gefälscht hat. Foto: Pixabay
Berlin - 

Mit einem aus der Apotheke gestohlenen Stempel hat ein Mann in Bayern jahrelang Rezepte für HIV-Medikamente gefälscht und seiner privaten Krankenversicherung so einen Schaden von 160.000 Euro verursacht. Das Amtsgericht München hat ihn deshalb in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. 

Der HIV-infizierte 56-Jährige hatte nach Gerichtsangaben gestanden, in den Jahren 2013 bis 2017 insgesamt 96 gefälschte Rezepte bei seiner privaten Krankenkasse eingereicht und abgerechnet zu haben. Den Stempel, mit dem die Rezepte abgezeichnet wurden, hatte er aus einer Apotheke im Stadtteil Schwabing mitgehen lassen. „Bei der Apothekerin habe ich einen Stempel mitgenommen und mit diesem habe ich die Rezepte immer abgestempelt“, zitiert das Gericht seine Aussage in der Verhandlung. Auf diese Weise hat er Versicherungsleistungen geltend gemacht, in der überwiegend Mehrheit der Fälle entweder 1666,18 Euro oder 1622,10 Euro pro gefälschtem Rezept. Monatlich belief sich die Summe auf durchschnittlich rund 2.845 Euro. Das summierte sich auf insgesamt 159.355,70 Euro.

Als Motiv gab er vor Gericht „Existenzängste“ aufgrund der hohen Kosten für seine Krankenversicherung an. „Ich musste 970 Euro an Krankenkassenbeitrag zahlen, das muss man erst mal reinarbeiten, und das hat mir das Genick gebrochen“, so der Verurteilte. „Ich muss auch die Steuern bezahlen, das kam alles noch dazu.“ Das Geld habe er für die Tilgung einer Lebensversicherung und für den Krankenkassenbeitrag benutzt.

Außerdem berief er sich darauf, dass sein Münchner Privatkrankenversicherer es ihm durch mangelnde Kontrolle besonders leicht gemacht habe. „In diesem Zeitraum 2013 bis 2017 habe ich Originalrezepte und auch die zusätzlich von mir erstellten Rezepte eingereicht. Ich hatte eine Sachbearbeiterin gehabt, die hatte mich mal angerufen, wenn was unklar gewesen war. Danach hatte man keinen Ansprechpartner mehr“, so der hauptberufliche Fitnesstrainer. „Es war einmal in der Abteilung und dann in einer anderen Abteilung. Ich habe die gleichen Medikamente aufgeschrieben, die ich auch sonst erhalten habe.“

Irgendwann kam die Krankenkasse ihm auf die Spur. Wie, das wisse er selbst nicht – er sei vor vollendete Tatsachen gestellt worden. „Ich weiß nicht, wie die Versicherung drauf gekommen ist“, so der Verurteilte. „Die Krankenkasse schrieb mir, dass ich fristlos gekündigt bin und, dass ich den Betrag überweisen soll.“ Und das konnte er glücklicherweise auch tun. 2018 sei nämlich seine Lebensversicherung freigegeben worden, die mit dem ergaunerten Geld gefüllt hatte. Also nutzte er das Geld aus der Lebensversicherung, um den Schaden auszugleichen, den er verursacht hatte – inklusive Zinsen und Nebenkosten.

Das Gericht würdigte das Verhalten des Verurteilten, bislang strafrechtlich nie in Erscheinung getreten war. Sein „vollumfängliches, von Reue getragenes Geständnis“ habe sich genauso zu seinen Gunsten ausgewirkt wie die Tatsache, dass „die fortlaufende Tatbegehung sich zu einer Art Selbstläufer entwickelt hat, zumal seitens der geschädigten Krankenversicherung nie gezielte Nachfragen an den Angeklagten herangetragen wurden“, so der Richter. Insbesondere habe sich aber erheblich zu seinen Gunsten ausgewirkt, dass er den entstandenen Schaden bereits im Vorfeld des Prozesses vollumfänglich ausgeglichen hat.

Die Summe war es aber auch, die eine mildere Strafe verhinderte. Er habe einen „Schaden von erheblichem Umfang generiert“. Gegen ihn spreche aber auch, dass es „einer nicht unerheblichen kriminellen Energie“ bedürfe, nicht nur die Rezepte mit einer relativ guten Qualität zu fälschen, sondern sich auch noch den Original-Stempel der Apotheke zu organisieren, um die Fälschungen möglichst echt aussehen zu lassen. Dennoch, das Gerichtsurteil schließt beinahe versöhnlich: „Der Angeklagte lebt im Übrigen in geordneten sozialen Verhältnissen und geht einer geregelten Arbeit nach. Auch ist er nunmehr gesetzlich krankenversichert.“