Gegen einen Arzt und einen Apotheker aus Husum stehen insgesamt drei erstinstanzliche Verfahren vor dem Landgericht in Flensburg an, jeweils eines gegen den Arzt und den Apotheker und eines gegen beide. Laut Staatsanwaltschaft liegen noch keine Informationen vor, wann die Prozesse terminiert werden.
Die beiden Beschuldigten sollen sich in großem Stil durch Abrechnungsbetrug und Drogengeschäfte bereichert haben. Die Straftaten sollen im Zeitraum zwischen 2007 und 2011 begangen worden sein. Die Staatsanwaltschaft hat 2500 Verstöße gegen das Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) gelistet: Knapp 1000 Fälle betreffen den Arzt, 1500 den Apotheker. In rund 50 Fällen werden beide des Betrugs beschuldigt. Wegen unvollständiger Aktenübermittlung an die Verteidiger war ein erstes Verfahren gegen Arzt geplatzt.
Die Betrugsmasche des Arztes bestand vor allem darin, über seine Patienten Substitutionsmittel abzurechnen, ohne dass diese davon wussten. Seine Zulassung als Substitutionsmediziner bot ihm die Plattform für seine Betrügereien. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) schätzt, dass der Schaden über die illegalen Abrechnungen eine Größenordnung von 1,26 Millionen Euro haben dürfte. Zu den Substanzen, mit denen der Angeklagte gehandelt haben soll, zählen Ritalin, Methaddict, Methadonlösung, Subutex und (L-)Polamidon.
In dem Verfahren gegen den Arzt und den Apotheker müssen sich beide für einen mutmaßlichen Kassenbetrug verantworten. Dabei soll der Mediziner Privatrezepte für Substitutionsmittel ausgestellt haben, die der Apotheker dann in die Praxis geliefert habe. Als Bezahlung erhielt der Pharmazeut Kassenrezepte für hochpreisige Medikamente. Der Schaden bei dieser Betrugsmasche soll bei etwa 230.000 Euro liegen.
Der Apotheker muss sich wegen des Aushändigens von Betäubungsmitteln auf Rezept verantworten. In der Sache war der 45-Jährige bereits 2015 zu einer Haftstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Dabei ging es um 142 Verstöße gegen das BtMG. Nach Ansicht des Gerichtes hätte der ansonsten unbescholtene Apotheker erkennen müssen, dass diese Rezepte nicht in Verbindung mit einer korrekten Drogentherapie gestanden hatten. Denn der Apotheker sei kein Erfüllungsgehilfe des Arztes, er habe selber eine formale und inhaltliche Prüfpflicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zudem hatte der Apotheker auch 20 Kilogramm Lidocain verkauft, das in der Dealerszene zum Strecken von Heroin und Kokain benutzt wird. Weil der Apotheker selber nicht initiativ gehandelt hatte und keinerlei finanziellen Vorteil hatte, sah das Gericht 2015 von einem Berufsverbot ab. Eine angestellte PTA kam ohne Strafe davon.
Sowohl der Arzt als auch der Apotheker sind derzeit auf freiem Fuß, weil gegen sie keine Haftgründe vorliegen, also keine Verdunkelungs-, Flucht- oder Wiederholungsgefahr.
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