Apotheken dürfen ihren Kunden nicht die Zuzahlung erlassen oder nennenswerte Rx-Boni gewähren. Bei Vivavita kann man sich gegen die Zuzahlung „versichern“ und eine Flatrate buchen. Subventioniert werden kann das Ganze auch von Apotheken. Die Zusammenarbeit mit diesen wurde nach rechtlichen Auseinandersetzungen umgestellt.
Eine Einzelmitgliedschaft bei Vivavita kostet 119 Euro pro Jahr. Dafür erstattet das Unternehmen den Kunden die Zuzahlung bei einer unbegrenzten Anzahl an Rezepten. Befreite Mitglieder erhalten einen Bonus in Höhe der halben Zuzahlung. Dasselbe gilt für nicht zuzahlungspflichtige Arzneimittel.
Für Vivavita ist der Tarif also eine Mischkalkulation. Zum Jahreswechsel hat sich der ehemalige Verein in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt und darf damit auch eine Gewinnmaximierung anstreben.
Der neue Fokus von Vivavita liegt laut Geschäftsführer Christoph Günter aber auf den sogenannten Premiumpartnern: Dabei zahlt ein Unternehmen jährlich 1000 Euro an Vivavita. Bis zu 20 Mitarbeiter, Mitglieder oder auch Kunden erhalten dann verbilligte Tarife. Apotheken könnten als Premiumpartner somit weiter für das Konzept werben und ihre Kunden an die Rabattfirma vermitteln.
Wie viel die Patienten dann noch an Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen, hängt davon ab, wie viele Kunden die Apotheke vermittelt. Diese kann ebenfalls profitieren: Für verkaufte Tarife gibt es bis zu 10 Prozent des Tarifwerts als Provision. Wo die Patienten ihre Rezepte letztendlich einreichen, ist nach dem neuen Konzept ihre Entscheidung.
Früher gab es bei Vivavita einen günstigeren Tarif, bei dem sich die Mitglieder auf bestimmte Partnerapotheken beschränken mussten. Diese Apotheken zahlten als „aktive Mitglieder“ einen Beitrag von mindestens 1000 Euro jährlich an Vivavita.
Die Wettbewerbszentrale hatte in diesem Angebot einen Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung gesehen und Vivavita verklagt. Das Landgericht Stuttgart hatte das Modell Ende November als unzulässig erklärt. Der Verein leiste Beihilfe zur Verletzung der Preisbindung, so die Begründung.
Gegen die Entscheidung wird Vivavita Günter zufolge nicht in Berufung gehen. Mit dem neuen Konzept seien die rechtlichen Probleme aus der Welt geschafft, ist der ehemalige Präsident und jetzige Geschäftsführer überzeugt.
Die Wettbewerbszentrale wird sich das neue Modell ansehen. Denn zu den Premiumpartnern zählt die EU-Versandapotheke mit Sitz in Cottbus, die schon früher mit Vivavita kooperiert hat. Das Landgericht Cottbus hatte der Versandapotheke im Jahr 2010 verboten, für die Zuzahlungserstattung zu werben.
Heute schalten die Unternehmen gegenseitig Werbung auf ihren Internetseiten. Dazu habe die Versandapotheke als Premiumpartner das Recht, erklärt Günter. Die Werbung koste zusätzliche Gebühren. Vivavita zahle für den Werbebanner auf der Homepage der Versandapotheke und in deren Newsletter ebenfalls, so Günter.
Vivavita hat sich zum Jahreswechsel zudem mit der Deutschen Patienteninitiative (dpi) zusammengeschlossen. Das Hamburger Unternehmen erstattet nach einem ähnlichen Konzept die gesetzliche Zuzahlung und kooperiert ebenfalls mit der EU-Versandapotheke. Die Mitglieder aus dem „dpi-med“-Tarif wechseln automatisch zu Vivavita, haben aber ein Sonderkündigungsrecht.
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