Sie werden als potenzsteigernde Wundermittel beworben, doch in den zumeist süßen Lebensmitteln wie Honig oder Schokolade stecken bekannte Arzneimittelwirkstoffe. Der Zoll warnt vor den Mischungen.
Der Zoll hat seit Sommer 2022 bundesweit mehr als 13 Tonnen illegale, potenzsteigernde Lebensmittel aus dem Verkehr gezogen. Besonders oft seien honigähnliche Substanzen oder Kräuterpasten in Gläsern oder Portionsbeuteln dabei, teilte die Generalzolldirektion in Bonn am Mittwoch mit. Aber auch in Schokolade könne sich eine eventuell gesundheitsgefährdende Potenzsubstanz verstecken, die eigentlich als Arzneimittel deklariert werden müsste und in Deutschland zulassungspflichtig sei.
Solche vermeintlich gesundheitsschädigende wurden beispielsweise bei regulären Zollanmeldungen, Paketkontrollen und in Lebensmittelgeschäften oder Kiosken bei Kontrollen der Steuerbehörde ientdeckt.
Bei Durchsuchungen im Rahmen von Ermittlungen des Zollfahndungsamts Hamburg konnten insgesamt über 12,5 Tonnen als „Zuckerriegel" deklarierte Waren sichergestellt werden. Der Verkaufswert: rund 1,7 Millionen Euro. Eine weitere koordinierte Aktion des Zollfahndungsamts München führte wiederum zur Sicherstellung von über 1,4 Tonnen kleiner Tafeln „Zartbitterschokolade“.
Die Produkte werden teilweise mit einer natürlichen Potenzsteigerung beworben. Diese wird in vielen Fällen durch eine entsprechende Aufmachung und Benennung unterstützt. Dazu gehören Namen wie „Horny Performance Chocolate“, „Jaguar Power“, „Black Horse Vital Honey“, „Secret Miracle Honey“ oder Abbildungen mit brennenden Fäusten, Hähnen, Pferden und Raubkatzen.
Laboruntersuchungen der Arzneimittelaufsichtsbehörden bestätigten jeweils den Verdacht des Zolls. So waren die Wirkstoffe Sildenafil oder Tadalafil in unterschiedlichen Dosierungen beigemischt. Diese sind eigentlich Bestandteile von verschreibungspflichtigen Medikamenten zur Behandlung der erektilen Dysfunktion. Alle betreffenden Lebensmittel enthielten die genannten Wirkstoffe zur Potenzsteigerung; eine entsprechende Angabe auf der Verpackung fehlte.
Der Zoll rät dringend von der Einnahme solcher und ähnlicher Präparate ab. In den Mischungen seien die Arzneimittel in der Regel nicht ausgewiesen. Es gebe keine Mengenangaben und auch keine Überwachung. Die Einfuhr und der Vertrieb solcher „Lebensmittel“, die als Arzneimittel anzusehen seien, könne strafprozessuale Maßnahmen und Freiheitsstrafen nach sich ziehen, warnte der Zoll.
„Die Verwendung solcher Produkte birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, da die unkontrollierte Einnahme dieser pharmazeutischen Wirkstoffe ohne ärztliche Aufsicht schwerwiegende und teilweise gefährliche Folgen für den Konsumenten haben kann“, so Albert Wagner, Pressesprecher der Generalzolldirektion.
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