Veraltetes Siegel

Öko-Test verklagt Dr. Liebe

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Berlin -

Hersteller schmücken ihre Marken gerne mit ihren guten Ergebnissen bei Warentest oder Öko-Test. Auch Apotheken übernehmen die Labels auf ihren Internetseiten. Für die Werbung können sie jedoch abgemahnt werden. Die Herausgeber der Siegel gehen gegen die missbräuchliche Verwendung vor. Öko-Test streitet sich derzeit mit dem Zahnpasta-Hersteller Dr. Liebe. Auch Versandapotheken gerieten in das Visier der Tester.

Öko-Test bietet den Herstellern an, für die Eigenwerbung die Gesamtnote auf Packung oder in Infomaterialien zu nutzen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung nötig. Maximal fünf Jahre ab Erstveröffentlichung dürfen die Testergebnisse dann genutzt werden. Sobald ein neuer Test vorliegt, ist das Siegel auch vor Ablauf der Frist nicht mehr gültig. Zur Kontrolle erhalten die Firmen für fünf Jahre ein Heft-Abo. Das Gesamtpaket kostet rund 700 Euro.

Dr. Liebe hat für das Produkt Pearls & Dents Multiplex-Zahncreme von Öko-Test die Gesamtnote „sehr gut“ erhalten. Allerdings liegt die Bewertung knapp elf Jahre zurück. Laut Öko-Test-Geschäftsführer Jürgen Stellpflug hat der baden-württembergische Hersteller das Label wiederholt missbräuchlich verwendet. Auch bei der Kamillenblüten-Zahncreme Aminomed gab es Ärger mit den Testern.

Öko-Test hat Dr. Liebe vor dem Landgericht Düsseldorf (LG) Mitte Juni erfolgreich verklagt. Der Hersteller wollte keine Unterlassungserklärung für die Verwendung des Labels bei Aminomed abgeben. Auch wegen Pearls & Dents will Öko-Test vor Gericht eine Unterlassung erzwingen. Das Unternehmen sei bereits Ende 2013 abgemahnt worden und habe lediglich versichert, das Siegel nicht mehr zu verwenden, aber keine Unterlassungserklärung abzugeben, so Stellpflug.

Doch Dr. Liebe warb weiter mit dem veralteten Testurteil. Zuletzt wurde das Siegel Anfang Juni genutzt. Der Hersteller will sich auf Nachfrage zu dem Fall wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.

Auch rund 70 Versandapotheken verwendeten das Label missbräuchlich. Sie seien aufgefordert worden, veraltete Produktdarstellungen mit dem Label zu entfernen und den Lieferanten der Bilder zu nennen, sagt Stellpflug. Abgemahnt worden seien sie aber nicht.

Die Versender bekommen Produktfotos oft von Dienstleistern. „Für die Apotheken ist es schwierig, alle Fotos zu kontrollieren.“ Verpflichteten sie allerdings ihre Dienstleister, nur aktuelle Artikelfotos zu verwenden und sich bei Labels an die Nutzungsbedingungen zu halten, werde der Dienstleister abgemahnt. „Manche Apotheken holen sich aber aus Kostengründen die Updates der Firmen nicht und sind damit selbst Schuld.“

Hersteller wiederum sollten ihre Vertriebspartner verpflichten, ebenfalls den Bedingungen des Gestaltungsvertrags von Öko-Test zuzustimmen. „Damit wären sie auf der sicheren Seite.“ Geschehe dies nicht, seien die Unternehmen für die missbräuchliche Verwendung der Siegel durch Händler oder Fotodienstleister verantwortlich. Dies sei in der Vergangenheit leider die Regel gewesen, so Stellpflug.

Wer keine Unterlassungserklärung unterschreibt und sich weigert, die entstandenen Kosten zu zahlen, wird von Öko-Test verklagt. „Inzwischen haben wir bei Landgerichten eine Vielzahl von Urteilen erwirkt, die uns Recht geben“, so Stellpflug. Zwei Gerichte hätten die Klagen bislang abgewiesen, in diesen Fällen sei jedoch Berufung eingelegt worden.

Öko-Test veröffentlicht den Missbrauch seines Labels im Internet: 2009 hatte demnach beispielsweise Infectopharm und die Barmer das Siegel missbräuchlich verwendet. Die Regionalgeschäftsstelle Frankfurt der Kasse warb mit „Barmer im Test Krankenkassen – sehr gut im Geschäftsstellenvergleich 2006“. Das Gesamtergebnis – der durchschnittliche Rang 3 – sei in wesentlich kleinerer Schrift mitgeteilt worden. „Damit verstieß sie unserer Meinung nach gegen die Regelung, wonach günstige Einzelaussagen nicht isoliert angegeben werden dürfen, wenn andere Produkte/Dienstleistungen insgesamt günstiger bewertet wurden.“

Ein weiterer Fallstrick bei der Verwendung der Testlabels ist das Veröffentlichungsdatum der Untersuchung: Im Januar wurde ein Amazonhändler von dem Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln abgemahnt, weil er über das Verkaufsportal den Weleda-Fußbalsam mit dem Verweis auf ein Testergebnis von Öko-Test beworben hatte – ohne jedoch das Datum der Veröffentlichung zu nennen.

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