Video-Interview CoBox

„Wir können die Apotheke weiterentwickeln“

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Mit der Videoapotheke „CoBox“ will Unternehmer Ulrich Baudisch Versorgungslücken auf dem Land schließen. Doch die Videokabinen kommen auch in Klinikzentren und MVZ zum Einsatz. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bundesweit noch nicht einheitlich geklärt. Mit APOTHEKE ADHOC sprach Baudisch über geeignete Standorte für sein Konzept, die Apothekenbetriebsordnung und die Konkurrenz des Versandhandels.


ADHOC: Kann die CoBox eine Apotheke ersetzen?

BAUDISCH: Nein, in keinem Fall. Sie kann nur dort die pharmazeutische Beratung sicherstellen, wo eine Haupt- oder Filialapotheke sich wirtschaftlich nicht rechnet. Apotheker sind alle selbständige Unternehmer, keiner gibt Subventionen. Deswegen ist es eher eine zusätzliche Möglichkeit, die Beratung vor Ort zu bringen und die Versorgung sicherzustellen, indem den Kunden die Medikamente nach Hause gebracht werden. Mehr kann die CoBox nicht. Wir würden auch niemals Standortanfragen unterstützen, bei denen die CoBox in direkter Konkurrenz zu einer Offizin stehen soll. Das wäre mit unseren ethischen Grundsätzen überhaupt nicht vereinbar.


ADHOC: Gibt es eine Versorgungslücke?

BAUDISCH: Vor einigen Wochen hatte ich die Idee, dass wir die vermeintliche Versorgungslücke - die es gibt im ländlichen Raum - einmal quantifizieren. Wir haben das tatsächlich gemacht und eine Statistik erstellt im Cluster der Gemeinden zwischen 2500 und 5000 Einwohnern. Dort gibt es nur eine Abdeckung von 80 Prozent mit Apotheken. Versorgungslücke ist natürlich eine relative Aussage: Wir sprechen intern von einer Versorgungslücke, wenn die Kunden mehr als fünf Kilometer fahren müssen. Und immerhin haben wir 20 Prozent aller Gemeinden quer durch die Republik gefunden, wo das der Fall ist.


ADHOC: Lohnt sich die CoBox auf dem Land?

BAUDISCH: Dort befindet sich einer der Standorte, die wir korrigieren werden. Wenn die Anzahl der Einwohner zu gering ist, vielleicht 1500 oder 1700 Leute, und keine Verordner vor Ort, dann lohnt es sich wirtschaftlich nicht. Und man kann heute von niemandem verlangen, dass er etwas dauerhaft subventioniert, weder vom Apotheker noch von der CoBox AG. Deswegen sehe ich eine wirtschaftliche Möglichkeit für eine CoBox ab 2500 Einwohner aufwärts mit zwei Verordnern. Das haben die Gemeinden, die wir eruiert haben. Dort haben wir ein sogenanntes „Grundrauschen“ im Markt; man kann sagen, es gibt ein wirtschaftliches Plus.


ADHOC: Eignet sich die CoBox nicht eher für Ärztehäuser?

BAUDISCH: Ja, das ist ein Cluster für Zielstandorte: MVZ oder Kliniken, dort wo keine öffentliche Apotheke ist. Sie sprechen das Herz-Kreislauf-Zentrum an in Rotenburg/Fulda. Ich habe den Geschäftsführer dort kennen gelernt, der jahrelang versucht hatte, einen Apotheker zu überzeugen, dort oben auf dem Berg die Versorgung zu übernehmen - keiner wollte das.


ADHOC: Wo könnte die CoBox außerdem eingesetzt werden?

BAUDISCH: In öffentlichen oder sonstigen privatwirtschaftlichen Verwaltungen, in Gewerbebetrieben. In Frankfurt werden, ich denke noch in diesem Jahr, namhafte Firmen CoBoxen für die eigenen Mitarbeiter eröffnen.



ADHOC: Kommen Videoapotheken in die Apothekenbetriebsordnung?

BAUDISCH: Ich denke, sie wird dort verankert. Das ist eine sehr positive Möglichkeit, das Geschäftsmodell der Apotheke auszuweiten beziehungsweise weiterzuentwickeln. Ich habe mich in den verschiedenen Gesprächen sehr bemüht, dass das Thema ausschließlich für Präsenzapotheken reserviert ist. Wir bleiben da sehr weit weg von irgendwelchen in- und ausländischen Mega-Versandapotheken. Obwohl natürlich auch Versandapotheken, auch die großen, die CoBox einsetzen können, denn die haben ja jeweils auch eine Offizin. Und in dem Umkreis, gemäß der Distanzregelung, die möglicherweise auch in die Apothekenbetriebsordnung aufgenommen wird, können die selbstverständlich in der Lokalität die CoBox für ihr eigenes Geschäftsmodell einsetzen.


ADHOC: Wie wichtig ist die Distanzregel?

BAUDISCH: Die ist sehr wichtig. Ich bin ein sehr großer Fan von Regularien. Ich bin im architektonischen Bereich sehr intensiv tätig und daher weiß ich, dass Regularien schon wichtig sind, weil sie weniger Interpretationsspielraum lassen. Wir sollten das nicht in den Durchführungsebenen interpretieren lassen, sondern der Gesetzgeber sollte meiner Meinung nach ganz klar die Distanzfrage für den Betrieb der CoBox regeln. Mein Plädoyer geht in die Richtung, dass man sich auf die gleiche Distanzregel festlegt wie heute bei Filialapotheken. Das ist eine klare, einfache Regelung, die sich sehr bewährt hat.

 

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