Lange war Dr. Willmar Schwabe mit seinem Erkältungsmittel Umckaloabo vor Konkurrenz geschützt. Doch dann legte die Europäische Arzneimittelagentur EMA eine Monographie für Pelargonium-Extrakt vor, auf deren Grundlage andere Hersteller eigene Produkte auf den Markt bringen können. Hexal suchte im Marketing für Pelasya die Nähe zum Originalprodukt und ist dabei offenbar über das Ziel hinaus geschossen.
Pelasya war Mitte Januar die erste Alternative zu Umckaloabo auf dem Markt, zur Einführung wurde das preiswertere Produkt in TV-Spots und Fachanzeigen beworben. Jetzt kassierte Hexal wegen seiner Aussagen allerdings eine einstweilige Verfügung, die Schwabe vor dem Landgericht Ulm (LG) erstritten hat.
Das Problem: Weil die Produkte einen unterschiedlichen rechtlichen Hintergrund haben, sind sie laut LG nicht per se vergleichbar: So ist das Schwabe-Produkt arzneimittelrechtlich zugelassen, das Hexal-Präparat dagegen als traditionelles Arzneimittel registriert. Als Folge gibt es Unterschiede bei den Indikationen, der Anwendungsdauer und dem Einsatz bei Kindern.
Hexal hat laut LG keine wissenschaftlichen Beweise geliefert, dass die Produkte miteinander vergleichbar sind. Untersuchungen der beiden Hersteller zum Tannin- beziehungsweise Gerbstoffgehalt etwa hätten zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt.
Außerdem müsste auch beim Einsatz der gleichen Ausgangsdroge das Herstellungsverfahren berücksichtigt werden, das „jedenfalls graduell zu unterschiedlichen Qualitäten führen kann und damit auch zu unterschiedlichen Wirkungen“, so die Richter.
Damit kann sich Hexal aus Sicht des Gerichts aber auch nicht auf Studien von Schwabe berufen. Ein Teil der Aussagen zur Wirksamkeit war infolgedessen nicht belegt; andere Behauptungen waren den Richtern zufolge zu umfassend gehalten und nicht von der Registrierung gedeckt.
Dass der Generikakonzern das Vergleichsprodukt namentlich nicht genannt hatte, spielte aus Sicht des LG keine Rolle: Schon wegen des Marktanteils von Umckaloabo könnten die Fachkreise schlussfolgern, welches Präparat gemeint sei.
Eine Abbildung schließlich, in der die HPLC- und DC-Kurven beider Produkte übereinander gelegt wurden, sei als Qualitätsvergleich unzulässig. Denn beide Methoden seien ungeeignet, den Gehalt an Gerbstoffen festzustellen. Das Außerachtlassen dieses anerkannten Parameters sei aber auch für Fachkreise nicht unmittelbar erkennbar, die Darstellung daher irreführend.
Für Hexal wird es jetzt schwieriger, sich mit dem Originalanbieter zu messen. Andererseits macht der Außendienst bereits vor, wie aus der Not eine Tugend zu machen ist: Ähnliche Wirksamkeit bei breiterer Indikation, lautet das Motto. Während Umckalobao – und entsprechend Pelargonium Ratiopharm – nur für die Behandlung der akuten Bronchitis zugelassen sei, könne Pelasya allgemein bei Erkältungskrankheiten eingesetzt werden.
Dr. Traugott Ullrich, Marketing- und Vertriebschef bei Schwabe, würde sich daher gerne auch gegenüber Endverbrauchern von der Konkurrenz abgrenzen: „Ich habe ein großes Interesse daran zu sagen, dass der Extrakt in Pelasya nicht mit Umckaloabo vergleichbar ist.“
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