Procter & Gamble (P&G) darf sein Erkältungsmittel Wick Daynait nicht mehr als „Deutschlands Nr. 1 Tag & Nacht Erkältungsmittel“ bewerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts, geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.
In dem Verfahren ging es letztlich um die Frage, ob sich die Spitzenstellungsbehauptung auf den Markt aller Erkältungsmittel bezieht oder – wie der Hersteller meinte – nur auf den Teilmarkt der „Tag & Nacht Arzneimittel“. Wick Daynait kombiniert zwei unterschiedliche Arten von Tabletten zur Anwendung zu verschiedenen Tageszeiten – damit ist das Präparat auch Platzhirsch. Auf dem allgemeinen Markt der Erkältungsmittel rangiert das Präparat dagegen gemessen am Umsatz auf Platz 7.
Die Wettbewerbszentrale hatte argumentiert, die Werbung sei irreführend, weil die angesprochenen Verkehrskreise sie so verstünden, dass das Arzneimittel das erfolgreichste – im Sinne von meistverkaufte – Erkältungsmittel sei.
Aus den jetzt veröffentlichten Entscheidungsgründen ergibt sich, dass auch das OLG die beanstandete Aussage nicht beschränkt auf Erkältungsmittel mit unterschiedlicher Zusammensetzung und/oder Wirkung für den Tag und für die Nacht versteht. Für eine solche Auslegung böten – so der Senat – weder der Wortlaut des Werbesiegels noch sein jeweiliger Kontext einen greifbaren Anhaltspunkt. Der Werbeslogan lege nahe, dass das Arzneimittel sowohl unter den Mitteln für den Tag als auch bei denen für die Nacht – also bei allen Erkältungsmitteln – marktführend sei.
Auch die Tatsache, dass das Präparat vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Mittel für „Tag & Nacht“ zugelassen wurde, führte zu keiner anderen Bewertung durch das OLG; die arzneimittelrechtliche Zulassung lasse laut Urteil nicht den Schluss zu, dass es für den von der Werbung angesprochenen Verkehr erkennbar einen Teilmarkt mit unterschiedlichen Wirkstoffen oder Wirkungen gebe.
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