Jahresbilanz

Wettbewerbszentrale: Mehr Ärger um Anti-Kater-Produkte

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Bad Homburg -

Werbung für Anti-Kater-Produkte hat in diesem Jahr für deutlich mehr Ärger bei der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geführt. Insgesamt gab es 22 Beschwerden darüber, wie die von Wirtschaft und Verbänden getragene Organisation am Dienstag in Bad Homburg mitteilte. Im Vorjahr waren es nur drei.

15 der 22 Beschwerden führten nach Prüfung durch die Wettbewerbszentrale zu einer Beanstandung „wegen nicht zugelassener gesundheitsbezogener – oder krankheitsbezogener – Angaben, wie etwa 'Antikatermittel', 'beugt Kater vor' oder 'gegen Kopfschmerzen und Übelkeit'.” In den meisten Fällen war die Organisation dabei erfolgreich: Sie erwirkte nach eigenen Angaben neun Unterlassungserklärungen und ließ vier Angebote aus dem Ausland bei Amazon sperren. Bei zwei Fällen sind die Verfahren noch nicht abgeschlossen.

Die Häufung geht der Wettbewerbszentrale zufolge unter anderem auf ein Urteil aus dem September zurück, das den Rahmen für solche Aussagen verschärfte. Hintergrund ist die „Health Claims Verordnung” der EU, die Verbraucher vor irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben schützen soll.

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