Rotbäckchen darf nicht lernstark sein APOTHEKE ADHOC, 02.01.2014 14:15 Uhr
Der Safthersteller Rabenhorst hat Ärger mit seiner Marke Rotbäckchen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den Werbeaussagen auf dem Etikett einen Verstoß gegen eine EU-Verordnung. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat dem rheinland-pfälzischen Unternehmen jetzt verboten, auf den Flaschen mit „lernstark“ und „mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zu werben.
Den Richtern zufolge verstoßen die Werbeaussagen auf den Flaschen gegen die Health-Claims-Verordnung und sind damit wettbewerbswidrig. Indirekt werde ein Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem Erhalt beziehungsweise der Förderung der Gesundheit hergestellt.
Zielgruppe der Werbung sind laut Gericht Kinder. Das Bild des Mädchens werde vom Kunden als Symbol für ein gesundes Kind gesehen. Auch wenn das Wort „Kinder“ bei den Angaben nicht direkt erwähnt wird, stellten die Richter einen Zusammenhang fest: Aus Verbrauchersicht seien die Aussagen sowie die Abbildung eines blonden Mädchens mit roten Wangen auf die Gesundheit von Kindern gemünzt.
Die Aussage „lernstark“ verweist demnach konkret auf die Förderung des Lernprozesses. Mangels Zulassung dürften diese Angaben aber nicht in der Werbung genutzt werden.
Die Verordnung stellt laut vzbv an Gesundheitswerbung für Kinderprodukte besonders hohe Anforderungen. Aussagen über die Entwicklung und Gesundheit von Kindern seien nur möglich, wenn sie in ausdrücklich zugelassen seien. In Lebensmittelwerbung dürften nur Aussagen verwendet werden, die seit Dezember 2012 in einer Positivliste mit 200 erlaubten Health-Claims aufgelistet sind.
Dem Hersteller zufolge liegen keine auf die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern bezogenen Angaben vor. Bei „lernstark“ etwa handele es sich um eine nicht spezifische Aussage. Die Angaben seien nicht verboten. Das OLG wies die Berufung des Herstellers gegen ein Urteil des Koblenzer Landgerichts zurück. Eine Revision ließen die Richter nicht zu; Rabenhorst wollte die Sache eigentlich vor dem Europäischen Gerichtshof geklärt wissen.
Das blonde Rotbäckchen-Mädchen ist seit 1982 als Bildmarke geschützt. Die Kindersäfte wurden 1952 entwickelt. Bundesweit beliefert die Firma 8000 Apotheken mit Rabenhorst- und Rotbäckchen-Produkten. Im Lebensmitteleinzelhandel wird nur die Marke Rotbäckchen angeboten.
Haus Rabenhorst entstand 1805 mit der Gründung eines Weinguts durch den Pfarrer Johann-Heinrich Lauffs in Oberwinter. 80 Jahre später wurde der Betrieb in das „Haus Rabenhorst“ nach Unkel in Rheinland-Pfalz an den heutigen Firmensitz verlegt. 1898 entstand der erste alkoholfreie Traubensaft.