Wer Waren oder Dienstleistungen versendet, muss dabei einiges beachten: So muss beispielsweise die Identität und die Anschrift des Unternehmens für den Verbraucher klar ersichtlich sein. Das wird nun womöglich DocMorris zum Verhängnis: Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat gegen die Versandapotheke geklagt, weil diese ihre Anschrift nicht korrekt angegeben haben soll.
Das Problem sind die Freiumschläge von DocMorris: Dort ist als Adresse ein Postfach in Aachen angegeben. Tatsächlich sitzt die die Versandapotheke aber hinter der niederländischen Grenze in Heerlen. Beim sogenannten Arzneimittel-Check ist neben dem Postfach der Firmensitz nur sehr klein am Ende der Seite abgedruckt, beim Bestellschein sogar hochkant um 90 Grad gedreht am Rand der Seite.
Aus Sicht des VSW stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar: Die falsche Information, die Apotheke habe ihren Sitz in Deutschland, beeinflusst demnach die Entscheidung der Patienten. Damit wird der Verbraucher durch das vermeintliche Verschweigen des Unternehmensstandorts in die Irre geführt.
Der VSW gibt zu dem laufenden Verfahren keinen Kommentar ab, verweist jedoch darauf, dass man bereits in einigen Fällen aktiv geworden sei und es bereits viele Entscheidungen zu dem Thema gegeben habe: So wurde bereits entschieden, dass mit Anschrift die Geschäftsanschrift gemeint ist und es nicht ausreicht, einen Link anzugeben. Mit dem Fall DocMorris beschäftigt sich nun das Landgericht Berlin.
Eine deutsche Adresse nutzt nicht nur DocMorris: Die Europa Apotheek Venlo (EAV) gibt auf ihren Freiumschlägen und Bestellscheinen eine Adresse in Mönchengladbach an. Dass die Apotheke nicht in Deutschland, sondern im niederländischen Venlo sitzt, erfährt der Patient nur im Kleingedruckten. Auch Vitalsana gibt eine Adresse in Aachen als Postanschrift an.
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