Wettbewerbsrecht

Abmahnwelle wegen Notfallbonbons?

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Berlin -

Die Apothekerkammer Brandenburg warnt ihre Mitglieder derzeit vor neuen Testkäufen. Demnach wurden mehrere Berliner Apotheken durch den Verband Sozialer Wettbewerb wegen der Abgabe oder Bewerbung von „Notfall Bonbons“ abgemahnt.

Die betroffenen Apotheken sollen laut einer Mitteilung der Kammer innerhalb einer Woche eine Unterlassungserklärung abgeben. Bei neuerlichen Verstößen werde eine Vertragsstrafe von 5100 Euro angedroht. Die Bezeichnung „Notfall Bonbons“ sei irreführend: Patienten könnten dahinter ein Mittel vermuten, das Wirkungen in Notfallsituationen aller Art entfalte, zitiert die Kammer aus den Abmahnschreiben.

Außerdem werde ein Verstoß gegen das Verbot der krankheitsbezogenen Werbung geltend gemacht, heißt es weiter. Demzufolge dürfen Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen beworben werden, die sich auf die Beseitigung, Linderung, oder Verhütung von Krankheiten beziehen.

Ob auch Apotheken in Brandenburg betroffen sind, ist bei der Kammer nicht bekannt. Offen sei auch, ob die Abmahnungen auch auf den Begriff „Rescue“ und auf weitere Darreichungsformen ausgedehnt würden.

Die Hintergründe der mutmaßlichen Testkäufe sind ebenfalls unklar. Dem Vernehmen nach soll es sich erneut um einen Streit zwischen konkurrierenden Herstellern handeln. Belegt ist dies aber nicht. Der Hersteller Murnauer war wie auch der Verband Sozialer Wettbewerb nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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