Arzneimittelwerbung

Kritik an Mucosolvan-Kampagne

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Berlin -

Gute Werbung kann viel erreichen. Mit Emotion, Humor, Ironie oder Sachlichkeit sollen Produkte an die Zielgruppe gebracht werden. Doch manchmal schießen die Unternehmen mit der Werbestrategie über das Ziel hinaus und rufen den Deutschen Werberat auf den Plan. Seit mehr als 45 Jahren pfeift das unabhängige Selbstkontrollorgan der Wirtschaft die Unternehmen zurück. Im ersten Halbjahr 2018 sind vier Werbemaßnahmen aus der Branche Arznei- und Heilmittel/Heilgeräte negativ aufgefallen.

Wegen Diskriminierung von Personengruppen ging beim Werberat eine Beschwerde zum TV-Spot für Mucosolvan ein. Der „Anti-Bääh“-Spot zeigt vom Husten Geplagte in verschiedenen Alltagssituationen. Wer kennt es nicht: Die Bahn ist voll, die Fahrgäste stehen Schulter an Schulter. Und plötzlich muss jemand Husten. Trotz Hand vor dem Mund drehen sich die Mitfahrenden weg, rollen mit den Augen oder ziehen sich den Schal vor den Mund. Ebenso unangenehm ist Husten beim Yoga oder in der Nacht. All diese Alltagssituationen zeigt der TV-Spot.

Sanofi hat auf die Vorwürfe reagiert und den „Anti-Bääh“-Banner aus dem Spot entfernt. Die TV-Werbung wurde angepasst, teilt der Konzern mit. Es werden weiterhin Situationen aus dem Alltag gezeigt. Zum Start der Erkältungssaison wird der Spot wieder zu sehen sein und womöglich erneut polarisieren.

Eine weitere Beschwerde ging wegen „Nachahmungsgefahr gefährlichen/unsozialen Verhaltens“ beim Werberat ein. Grund war ein TV-Spot für Schmerzmittel für Kinder. Der Trailer zeigt eine Mutter, die berichtet, dass sie das beworbene Präparat für ihre Tochter im Grundschulalter verwende. Als Grund nennt sie die wachsende Selbstständigkeit der Tochter und dass sie sicher sei, das „Richtige“ zu tun.

Werbung für Arzneimittel und Medizinprodukte, die sich direkt an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) verboten. Im März kritisierten die Bundestagsfraktion der Grünen, einige OTC-Hersteller würden dieses Verbot umgehen, indem sie in ihren Werbekampagnen Eltern ansprechen und die Verabreichung ihrer Produkte an Kinder auch bei banaleren Beschwerden empfehlen. Einige der enthaltenen Wirkstoffe seien aufgrund des Nebenwirkungsprofils bedenklich oder der Nutzen der Produkte umstritten.

Konkret wurde die Werbung für Ibuprofen moniert. Es ging um zwei Nurofen-Spots, die für die Verabreichung des Wirkstoffs an Kinder werben und einen Zugewinn an Lebensqualität für die Eltern versprechen. Doch die Fraktion blitze beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) ab.

Der Werberat hat einen Werbekodex als Verhaltensregeln festgelegt, an denen sich das Kontrollorgan orientiert. So darf Werbung das Vertrauen der Verbraucher nicht missbrauchen oder ein Fehlen an Wissen ausnutzen. Der Kodex verbiete jede Form der Diskriminierung, sei es in Bezug auf Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung. Auch das Anregen von Gewalt, Aggressivität oder unsozialen Verhaltens sind tabu. Zudem sollte Kindern und Jugendlichen kein seelischer Schaden zugefügt oder Angst erzeugt werden.

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