Von der Anthroposophie inspiriert liefert Weleda aus Schwäbisch Gmünd Arzneimittel und Naturkosmetik. Zum Portfolio gehören mehr als 1000 Arzneimittel und etwa 120 Kosmetika. Letztere sind nicht nur in der Freiwahl der Apotheken zu finden, sondern auch in den Regalen von Drogerien, Bio-Supermärkten und Reformhäusern. Doch auch zwei Arzneimittel gehen fremd.
Der Balsamische Melissengeist und die Arnika-Tinktur von Weleda tragen die Bezeichnung „Arzneimittel“ und sind dennoch im Regal von Bio Company zu finden. Auf der Umverpackung ist kein Hinweis auf die Apotheke zu finden, denn beide Präparate sind als frei verkäufliche Arzneimittel zugelassen. Das bedeutet, sie dürfen auch außerhalb der Apotheke verkauft werden.
Freiverkäufliche Arzneimittel sind gemäß Arzneimittelgesetz (AMG) Präparate, „die ausschließlich zu anderen Zwecken als zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bestimmt sind“. Welche Präparate dazu zählen, regelt die „Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel“. So dürfen gemäß § 1 „Destillate, ausgenommen Trockendestillate, aus Mischungen von Pflanzen, Pflanzenteilen, ätherischen Ölen, Kampfer, Menthol, Balsamen oder Harzen als Fertigarzneimittel“ außerhalb der Apotheke verkauft werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn diese Produkte „aus verschreibungspflichtigen oder den in der Anlage 1b zu dieser Verordnung bezeichneten Pflanzen, deren Teilen oder Bestandteilen gewonnen sind“.
Außerdem sind „lösliche Teeaufgußpulver als wässrige Gesamtauszüge in Form von Fertigarzneimitteln freigegeben, genauso wie Mischungen von maximal sieben der in den ensprechenden Anlagen 1d und 1e bezeichneten Pflanzen, die ausschließlich zur Anwendung als Hustentee, Brusttee, Husten- und Brusttee, Magentee, Darmtee, Magen- und Darmtee, Beruhigungstee oder harntreibender Tee in den Verkehr gebracht werden.
Zurück zum Balsamischen Melissengeist. Das Präparat besteht aus Destillaten von Angelika, Nelke, Koriander, Melisse, Muskat und Zimt. Das Arzneimittel wird entsprechend der anthroposophischen Menschen- und Naturkenntnis angewendet. Geeignet sei das Produkt beispielsweise bei Ohnmachtsneigung, Schwindelanfällen, Übelkeit, erbrechen oder Motilitäts- und Sekretionssstörungen des Magen-Darm-Trakts, so der Hersteller.
Die Arnika-Tinktur zum äußerlichen Gebrauch trägt ebenfalls den Status des anthroposophischen Arzneimittels. Die Flüssigkeit wird nach Verdünnung bei stumpfen Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen, Quetschungen oder auch Blutergüssen angewendet.
Zu den nicht-apothekenpflichtigen-Arzneimitteln gehören auch Heilerde-Produkte. Als Beispiel können die Produkte von Luvos genannt werden. Es ist die einzige in Deutschland als Arzneimittel zugelassene Heilerde – und mittlerweile mit seinen zahlreichen Erweiterungen im Kosmetikbereich ein echtes Trendprodukt. Im Juni feierte das Unternehmen sein 100-jähriges Bestehen.
APOTHEKE ADHOC Debatte