Die ersten Großhändler reagieren auf die neue Rabattregelungen, die der Gesetzgeber mit dem Terminservice und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgeschrieben hat. Sanacorp trennt in der Rechnung Skonto und Rabatt jetzt explizit voneinander, auch bei Phoenix gibt es Skonto nur noch auf den bereits rabattierten Preis.
Mit dem TSVG wurde klargestellt, dass die Großhändler aus dem fixen Teil ihrer Vergütung in Höhe von 70 Cent keine Rabatte an die Apotheken weitergeben dürfen. Nach wie vor umstritten in der Branche ist, ob Skonti auf die Rabattgrenze angerechnet werden müssen oder nicht. Beim Großhandelsverband Phagro ist man dieser Meinung, die Mitglieder wurden mit einem entsprechenden Rechtsgutachten versorgt, eine Handlungsempfehlung gibt es aber nicht. Und es wird im Markt auch durchaus die Lesart des Gesetzes vertreten, Rabatt sei Rabatt und gesetzlich geregelt, Skonto dagegen der Ausgleich für die konkrete erbrachte Leistung einer vorfälligen Zahlung.
Die Genossenschaft Sanacorp hat jedenfalls schon mit der Aprilrechnung reagiert und die Monatsrechnung „grundlegend überarbeitet“, heißt es in dem Begleitschreiben. Die Frage nach Rabatt und Skonto ist zwar nur einer von fünf Punkten, die „unter dem Aspekt der Benutzerfreundlichkeit“ angepasst wurden, aber sie hat Auswirkungen auf die Konditionen. Die anderen Änderungen betreffen die Umstellung auf Hochformat, ein neues Layout, eindeutige Belegnummern, die eine schnelle Zuordnung der Rechnungspositionen erlauben soll und eine „praxisgerechte Sortierung“ der Rechnungsdokumente. Anregungen für die Umstellung hat sich die Sanacorp in Workshops mit Apotheken geholt.
Als letzter Punkt genannt wird die „klare Trennung von Skonto und Rabatt gemäß dem Terminservice und Versorgungsgesetz“. In der Praxis bedeutet dies, dass die gewährten Vorteile nun von der Rabattbasis abgezogen werden. Dadurch werde seit April ein geringerer Wert skontiert als es mit der alten Abrechnung der Fall gewesen wäre, berichtet ein Berater.
Im Einzelfall geht es dabei nicht um viel Geld: Nach den Schätzungen des Beraters bewegen sich die monatlichen Einbußen für eine normale Apotheke im zweistelligen Eurobereich. Er bemerkt allerdings, dass die Sanacorp die Maßnahme zwar als notwendige Reaktion auf das TSVG verkauft, aber in Wahrheit schon früher nur auf den Herstellerabgabepreis Skonto gewährt habe. „Die Umstellung der Rechnung hat eine bewusste Reduktion des Skontos zur Folge“, so seine Einschätzung.
Dem Vernehmen nach hat auch Phoenix entsprechend umgestellt und zieht den Rabatt jetzt vor dem Skonto ab. Hierzu liegt der Redaktion aber noch nichts schriftlich vor. Vor allem wird spannend sein, ob die Großhändler ihre Konditionen dahingehend anzupassen versuchen, dass Rabatt und Skonto zusammen unterhalb jener 3,15 Prozent bleiben, die den Großhändlern als variable Vergütung zukommt. Das ist die strenge Lesart des TSVG.
AEP hat bereits angekündigt, an dem bisherigen Modell mit einer Gesamtkondition von 5,5 Prozent festzuhalten und hat zur Absicherung ein eigenes Rechtsgutachten eingeholt. Ein neuer Skonto-Prozess dürfte also nicht allzu lange auf sich warten lassen. Die vom Bundesgerichtshof (BGH) geforderte Klarstellung ist dem Gesetzgeber mit dem TSVG also gerade nicht gelungen.
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