Inhaber klärt über Holland-Versender auf

Wegen DocMorris-Boni: Kundin splittet E-Rezepte

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Berlin -

In der Apotheke am Landtor in Weilburg bei Gießen hat Michael Hahn eine Beratung der speziellen Art geführt. Zu ihm kam eine Kundin mit sechs verordneten Arzneimitteln auf der Versichertenkarte. Als der Inhaber die Rezepte bearbeitete, wies sie den Großteil der Medikamente zurück – um später bei DocMorris zu bestellen. „Sie sagte, da ist es billiger, aber wir reden hier nur von der Zuzahlung“, sagt der Apotheker aus Hessen.

Hahn nahm sich die Zeit, suchte die Arzneimittel heraus und ging zurück an den HV-Tisch. Die Kundin habe überrascht gesagt, sie wolle doch nur Pantoprazol mitnehmen. Den Rest werde sie bei DocMorris bestellen. „Ich habe sie gefragt, warum sie das eine Medikament nicht auch dort holen will, da sagte sie, sie habe keine mehr und es sei dringend. Bei DocMorris dauere es immer länger.“ Die Situation sei „verrückt“ gewesen. „Ich musste erstmal schlucken.“

Inhaber klärt DocMorris-Kundin auf

Der Apotheker klärte die Frau über DocMorris auf, schilderte, dass es sich dabei um eine ausländische Versandapotheke handele, die die Ware von Holland aus nach Deutschland schicke. „Sie war kleinlaut und überrascht. Sie dachte, es ist eine normale deutsche Apotheke. Ich habe ihr auch erklärt, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.“

Denn die Boni, die DocMorris anbietet, sind rechtswidrig. Seit Dezember 2020 ist es niederländischen Versendern nicht mehr erlaubt, Preisnachlässe oder Zusatzleistungen wie Geschenke auf von der Krankenkasse ausgestellte Rezepte zu gewähren. Doch es gibt immer wieder Hinweise, dass dies weiter praktiziert wird.

Zehn Minuten war die Kundin bei Hahn vor Ort. „Mir ging es nicht darum, sie zu bekehren, ich wollte sie aufklären.“ Die Situation sei skurril gewesen. „Eine Kundin von hier, die von einem Weilburger Hausarzt betreut wird, bestellt bei DocMorris.“ Die Frage sei doch, was sie letztlich spare, so der Inhaber. „Sie spart die Selbstbeteiligung, die den Krankenkassen zusteht.“

BMG: Eigenanteil auch bei Internet-Apotheken

Die GKV-Versicherten haben sich dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge aber an den Kosten bestimmter Leistungen zu beteiligen: „Der Eigenanteil soll bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken“, informiert das BMG im Internet. Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung 10 Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Eine Befreiung ist möglich, wenn die individuelle Belastungsgrenze erreicht ist.

Ihr Pantoprazol nahm die Kundin mit – es war zuzahlungsfrei, so wie zwei weitere Arzneimittel auf dem Rezept, so der Apotheker. Bei einem der Arzneimittel habe es sich um Forxiga (Dapagliflozin) gehandelt, das in einer falschen Packungsgröße aufgeschrieben war. „Ich hatte meiner PKA schon gesagt, sie soll beim Verordner anrufen und ein neues Rezept anfordern“, so der Apotheker. Das habe er im Anschluss rückgängig gemacht und darauf verzichtet, die Kundin auf diesen Fehler hinzuweisen. „Vielleicht kommt sie deshalb zurück, wenn sie es von DocMorris nicht bekommt.“

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