Versandapotheken

Wegen Corona: Zur Rose fordert Ausnahmeerlaubnis

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Berlin -

In der Schweiz ist der Versandhandel mit OTC-Medikamenten verboten – nur wenn ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellt, dürfen Versender liefern. Zur Rose fordert wegen Corona eine Ausnahmegenehmigung.

Zur Rose fordert eine befristete Ausnahmebewilligung für den Versand rezeptfreier Notfall-, Erkältungs- und Grippemittel. Der Antrag liegt dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und dem Bundesrat seit heute vor. „Das Coronavirus schränkt das öffentliche Leben und die Bewegungsfreiheit stark ein. Der Versandhandel hat eine immer wichtigere Aufgabe zu bewältigen“, argumentiert Zur Rose. „Versandapotheken können jetzt einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Sie helfen, das Coronavirus einzudämmen und sie entlasten stationäre Apotheken und deren exponiertes Personal.“

Es sei zwingend sicherzustellen, dass sich die Bevölkerung mit Medikamenten versorgen und dabei gleichzeitig ein Weiterverbreiten des Virus möglichst vermeiden kann. „Menschen, die in Quarantäne sind, und alle Gefährdeten benötigen jetzt eine unkomplizierte, rasche und sichere Versorgung. Versandapotheken wie Zur Rose stellen dies sicher.“ Als Teil der „Kontinuitätsplanung Heilmittelversorgung“ kommt Zur Rose nach eigener Betrachtung bei der Sicherstellung der Grundversorgung mit Medikamenten in der Schweiz eine besondere Rolle zu.

CEO Walter Oberhänsli sagt: „Es ist unverständlich, dass kranke Personen sich zwar Lebensmittel und rezeptpflichtige Medikamente nachhause liefern lassen können, für den Bezug dringend notwendiger rezeptfreier Medikamente, welche Grippe- und Erkältungs-Symptome lindern, aber grundsätzlich in die Apotheke gehen müssen. Sie setzen dabei sich selber wie auch das Personal dem Risiko einer möglichen COVID-19-Ansteckung aus.“

Die Sicherheitsvorkehrungen bei Zur Rose seien hoch. Jede Bestellung werde durch zwei Apotheker geprüft, bevor sie für den Versand freigegeben werde. Dank Kundenidentifikation würden auch unerwünschte Mehrfachbestellungen verhindert; dies sei mit Blick auf die kürzlich verordnete Abgabebeschränkung wesentlich. „Es liegt in unser aller Interesse, stationäre Apotheken und Drogerien mittels der (befristeten) Bewilligung zum Versand von OTC-Arzneimitteln zu entlasten und zu ergänzen. Das hilft der gesamten Bevölkerung, schützt das Personal und trägt zum gemeinsamen Ziel bei, die Versorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Virus einzudämmen.“

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