Kartellamt gibt grünes Licht

Weg frei für Gehe/Alliance

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Berlin -

Gehe und Alliance Healthcare Deutschland (AHD) dürfen fusionieren. Nach der EU-Kommission hat auch das Bundeskartellamt den Zusammenschluss genehmigt. Nun steht nur noch eine Entscheidung aus Österreich aus.

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss nach nur einmonatiger Prüfung freigegeben. Tatsächlich hatte man in Bonn nur noch einen nachgelagerten Schritt geprüft, nämlich die Beteiligung von McKesson an AHD: Der Gehe-Mutterkonzern bringt sein operatives Geschäft inklusive Immobilientochter in AHD ein und übernimmt im Gegenzug 30 Prozent der Anteile am Frankfurter Großhändler. Die Fusion selbst war beim Kartellamt nicht mehr das Thema – diese hatte die EU-Kommission geprüft.

Die Wettbewerbshüter in Brüssel hatten dem Deal vor zwei Wochen zugestimmt, ebenfalls nach nur einem Monat. Die Behörde sah keine Wettbewerbsbedenken, weder auf nationaler noch auf regionaler Ebene in den Einzugsgebieten der Niederlassungen. Es gebe genügend zuverlässige Wettbewerber, sowohl bundesweit wie auch vor Ort. Zusätzlichen Druck sieht die Kommission durch das Direktgeschäft der Hersteller. Daher habe eine normale Prüfung ausgereicht.

Nun muss nur noch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Wien zustimmen. Laut österreichischem Kartellgesetz sind Zusammenschlüsse anmeldepflichtig, wenn sie „Inlandsauswirkung“ haben und bestimmte Umsatzschwellen überschreiten. Warum Gehe/AHD in Österreich mehr als 30 Millionen Euro Umsatz erzielen, ist nicht bekannt – eigentlich geht es bei dem Zusammenschluss nur um das Deutschlandgeschäft. AHD ist in Österreich nicht vertreten, McKesson aber mit der ehemaligen Genossenschaft Herba Chemosan Marktführer.

Nach der Freigabe könnte es nun ganz schnell gehen. „Der Zusammenschluss wird voraussichtlich im Herbst erfolgen“, so eine Gehe-Sprecherin. Bislang hatte es keine Informationen zu dem Deal gegeben; selbst die Mitarbeiter sind nicht informiert, welche Auswirkungen der Deal etwa auf die Struktur der Niederlassungen haben wird. Gemeinsam verfügen beide Konzerne über 42 Standorte, davon gehören Gehe 17 und AHD 25. Einige Vertriebszentren liegen nur wenige Kilometer auseinander. Schließungen werden unausweichlich sein.

Umso mehr verwundert es, dass die Wettbewerbshüter dem Deal so schnell grünes Licht gegeben haben. Marktteilnehmer, die in den vergangenen Wochen von der EU-Kommission angeschrieben und um ihre Einschätzung gebeten wurden, wunderten sich über die Fragestellungen. Während Apotheken zu ihren Lieferantenbeziehungen befragt wurden, sei es bei den Mitbewerbern eher um übergeordnete Themen gegangen, etwa die Preisspannen im Arzneimittelbereich. Das hinterließ bei so manchem Betroffenen einen faden Beigeschmack, da die EU-Kommission ja bei Gesetzgebungsverfahren wie dem VOASG eine eigene Agenda verfolgt.

Wie die EU-Kommission die sogenannten „relevanten Märkte“ abgegrenzt hat, ist nicht bekannt. Generell gilt: Erst ab 40 Prozent wird eine unzulässige Dominanz vermutet – bundesweit kommen Gehe auf rund 15 Prozent und AHD auf rund 13 Prozent. Am Ende geht es um die Position eines Wettbewerbers vor Ort – je größer die Cluster, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Auflagen gemacht werden oder der Zusammenschluss komplett untersagt wird.

Vor 20 Jahren hatte sich das Bundeskartellamt intensiv mit dem Pharmagroßhandel auseinandergesetzt – seinerzeit hatte es zwar dieselbe Rechtslage, aber eine Arbeitsteilung zwischen EU und den nationalen Behörden gegeben. Damals ging es um die geplante Übernahme der Anzag – also der heutigen AHD – durch die Sanacorp. Die Wettbewerbshüter prüften die Auswirkungen für den Markt äußerst eingehend und intervenierten schließlich wegen Überschneidungen in 9 von 14 Gebieten – hier sei nach der Fusion von einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen, so ihr Fazit.

 

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