Kommentar

Warum es sich lohnt, Amazon zu ärgern

, Uhr
Berlin -

Es wird Amazon nicht sonderlich treffen, dass eine kleine Versandapotheke aus Sachsen-Anhalt ihre OTC-Arzneimittel vorerst nicht mehr über die Onlineplattform anbieten darf. Dennoch passt die Entscheidung des Landgerichts Dessau-Roßlau ganz gut in die Zeit. Die Kritik am Geschäftsgebaren der Online-Riesen wie Facebook und Amazon wird breiter und tiefer. Sie werden daran nicht zu Grunde gehen, aber vor allem im Arzneimittelmarkt ist die aktuelle Debatte willkommen, kommentiert Alexander Müller.

Die Richter am Landgericht haben den Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel über Amazon in einem Satz sehr schön zusammengefasst: „Es handelt sich um eine kommerzielle Datennutzung.“ Amazon lernt mit jeder Bestellung, da sollten sich auch die Apotheker nichts vormachen, die die Plattform heute für den eigenen Vertrieb nutzen.

Und wie wertvoll solche Daten sind, wissen wir nicht erst seit Facebooks Desaster mit Cambridge Analytica. Für gesundheitsbezogene Daten gilt das umso mehr – nicht umsonst sind sie rechtlich besonders geschützt. Und hier ist Amazon aus Sicht der Richter eben nicht im gleichen Umfang zu vertrauen wie einem Apotheker mit seiner berufsbedingten Verschwiegenheitspflicht.

Ist der Arzneimittelhandel über Amazon damit tot? Unsinn. Erstens ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zweitens ist die Schwachstelle im System für Amazon und die Partnerversandapotheken leicht heilbar. Dann setzt der Kunde vor Absenden der Bestellung eben das Häkchen in der Check-Box und erklärt sich damit einverstanden, dass Amazon über seine Medikation – und damit mit recht hoher Trefferquote auch über seine Erkrankung – Bescheid weiß.

Die Erfahrung zeigt, dass die Mehrheit der Online-Shopper für ein bisschen Bequemlichkeit sehr willfährig solchen Aufforderungen nachkommt. Diese informationelle Leichtlebigkeit hat die Erfolgsgeschichten der Plattformen überhaupt erst ermöglicht und beflügelt sie weiter. Niemand aus meinem Bekanntenkreis hat seinen mit Pathos verkündeten WhatsApp-Boykott durchgehalten, als der Messengerdienst von Facebook übernommen wurde. Die Wenigsten haben es überhaupt versucht.

Ist die Klage eines Apothekers gegen den Amazon-Kollegen deshalb überflüssig? Keineswegs. Die Alternative wäre, die Konzerne einfach gewähren zu lassen. So zwingt man sie immerhin zu einer Reaktion. Und je mächtiger die Datenkonzerne werden, desto mehr geraten sie politisch unter Rechtfertigungsdruck. Damit ist nicht der persönliche Feldzug von US-Präsident Donald Trump gegen Amazon gemeint, sondern eher das Einschreiten des Landgerichts Dessau-Roßlau.

Die Digitalisierung unserer Lebenswelt wird nicht wieder weggehen und auch vor den Apotheken nicht haltmachen. Und vielleicht stimmt es, dass es so etwas wie Privatsphäre schon nicht mehr gibt. Doch die Zeiten, in denen die Plattformbetreiber so tun könnten, als ginge sie das Treiben der Nutzer überhaupt nichts an, sind auch vorbei.

So weisen Apotheker nahezu täglich auf den illegalen Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln bei Ebay hin. Es muss nicht jeder verstehen, dass das aus Überzeugung geschieht und nur nicht aus Eigennutz. Entscheidend ist, dass die Angebote dann zumindest gelöscht werden. Andererseits warten die Apotheker schon sehr lange darauf, dass Gerichte oder der Gesetzgeber den Marktplatz in die Schranken weisen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Rechtswidrige Arzneimittelangebote
Für 55 Euro: Novaminsulfon auf Ebay
Mehr aus Ressort
Noweda übernimmt CardLink-Gebühren
Kuck: Lauterbach öffnet Markt für Kettenkonzerne
Neues Gebäude für Antikörper-Wirkstoff-Konjugate
Söder: Spatenstich bei Daiichi Sankyo

APOTHEKE ADHOC Debatte