Online-Ärzte

Warentest warnt vor DrEd

, Uhr
Berlin -

Die Stiftung Warentest rät Patienten vom Besuch der Online-Praxis „DrEd“ in Großbritannien ab. Patienten gingen „ein hohes Risiko einer Falschbehandlung“ ein, wenn sie sich über die Internetsprechstunden behandeln ließen, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherorganisation. Tester hatten sich mit zwei erfunden Krankheiten an die Online-Ärzte gewandt und ohne große Schwierigkeiten Rezepte erhalten.

 

Bei „DrEd“ können Patienten sich vornehmlich zu vermeintlich peinlichen Erkrankungen beraten lassen. Die „virtuelle Sprechstunde“ besteht in dem Ausfüllen eines Fragebogens. Die Ärzte stellen die Rezepte online aus und schicken sie auf Wunsch des Patienten direkt an eine deutsche Versandapotheke. Für die „Behandlung“ müssen die Patienten bei „DrEd“ extra zahlen. In Großbritannien sind Online-Ärzte erlaubt, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält das Angebot für deutsche Patienten aber für unzulässig.

Auch aus Sicht der Stiftung Warentest bewegt sich „DrEd“ in einer juristischen Grauzone: Bei Behandlungsfehlern hätten Betroffene juristisch schlechte Karten. Denn sie müssten die Online-Ärzte in England verklagen, mit immensem Aufwand und ungewissen Erfolgschancen.

Unwahrscheinlich dürften solche Auseinandersetzungen nach den Tests nicht sein: Bei der Sprechstunde „Blasenentzündung“ hatte die eine Testerin die Symptome „Blasenschmerzen“ und „andere Symptome“ angegeben. Nach wenigen Minuten habe sie ein Rezept für ein Antibiotikum angeboten bekommen, ohne dass die Online-Ärzte weitere Auskünfte über die „anderen Symptome“ verlangt hätten. „Die Angaben hätten aber auch auf Nierensteine oder sogar einen Tumor hindeuten können“, so Stiftung Warentest.

 

 

Aus Sicht der Tester wäre eine Untersuchung fällig gewesen, mindestens aber ein Urintest. Stattdessen hätte die Testpatienten ein Antibiotikum verschrieben bekommen, das ihr eventuell gar nicht helfe – mit allen verbundenen Wirkungen und Nebenwirkungen.

Im zweiten Testfall ging es um eine Chlamydien-Infektion, eine sexuell übertragbare Krankheit. „Hier verließ sich der Online-Arzt auf die erfundene Aussage der Testperson, sie habe einen Selbsttest mit positivem Ergebnis durchgeführt, und stellte ein Rezept für ein Antibiotikum aus“, berichtet Stiftung Warentest.

Negativ sei zudem, dass die Rezepte erst nach drei, beziehungsweise fünf Werktagen ankamen. Das Fazit der Tester: „Reale Patienten gehören nicht in eine virtuelle Arztpraxis. Das Risiko einer Falschbehandlung ist immens.“

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
„Sonderpreise“ und „kg“ in den Umsätzen
Apobank: Anzeigefehler verunsichert Kunden
Weiter in den roten Zahlen
Douglas: Profitabler ohne Apotheke

APOTHEKE ADHOC Debatte