In der aktuellen Ausgabe von Stiftung Warentest kamen pflanzliche Beruhigungsmittel nicht gut weg – auch Lasea erntete Kritik: Fehlende Wirksamkeitsnachweise und hohe Preise lautete die Begründung. Hersteller Dr. Willmar Schwabe wehrt sich gegen die Vorwürfe.
Warentest hatte kürzlich unter dem Titel „Zur Ruhe kommen“ insgesamt 25 rezeptfreie Mittel ins Visier genommen – darunter Tabletten, Kapseln, Tinkturen und Tees. Das Fazit lautete: „Von den meisten Mitteln ist keine sichere Wirksamkeit gegen Unruhe und Nervosität zu erwarten.“ Keine ausreichenden Nachweise aus klinischen Studien ließen viele Präparate aus der Sicht von Warentest „wenig geeignet“ erscheinen.
Auch Lasea (Dr. Willmar Schwabe) überzeugte die Tester nicht: „Einige Studien erbrachten zwar positive Hinweise, doch die Daten reichen nicht aus, um die therapeutische Wirksamkeit des Öls als belegt ansehen zu können“, so Warentest. Mit einem Preis von rund einem Euro pro Kapsel sei das Produkt außerdem „besonders teuer“.
Zu den Einschätzungen bezog der Hersteller nun Stellung: „Lasea ist vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen. Basis dafür ist die nachgewiesene Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität“, so der Anbieter. Warum sich die Autoren der Stiftung Warentest über die Beurteilung einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit stellten, welche Studien in die Bewertung mit eingeflossen seien und mit welchen Kriterien sie diese bewertet hätten, bleibe unklar.
„Bei Lasea handelt es sich um ein voll zugelassenes pflanzliches Arzneimittel. Ausschlaggebend für die Zulassung von Lasea war, dass die Wirksamkeit und Sicherheit in der Indikation ,Unruhezustände bei ängstlicher Verstimmung' in klinischen Studien unter Beweis gestellt wurden“, so Dr. Willmar Schwabe weiter. Als erstes Phytopharmakon in Europa habe man auch eine Vollzulassung in sechs weiteren Ländern erlangen können.
„Lasea ist ein hervorragend untersuchtes, durch das BfArM voll zugelassenes Arzneimittel, welches als freiverkäufliches OTC-Arzneimittel als erste Wahl bei innerer Unruhe den Kunden empfohlen werden kann“, so das Fazit des Herstellers.
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