Die VSA weist Vorwürfe des Spiegels zurück, unzureichend verschlüsselte
Daten an Marktforschungsunternehmen wie IMS zu verkaufen. „Dies ist
schlichtweg falsch. Die VSA übermittelt keinerlei personenbezogene Daten
– weder an Marktforschungsunternehmen noch an die Pharmaindustrie.“
Bei allen Rezeptdaten werde jeglicher Personenbezug durch eine doppelte Anonymisierung eliminiert. Die zweite Anonymisierung erfolgt dabei laut VSA nicht beim Rechenzentrum, sondern durch eine unabhängige Clearingstelle. Erst dann würden die Daten in einem Trustcenter zur weiteren Verwendung für die Marktforschung aufbereitet.
„Dieses Vorgehen wurde von dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht umfassend überprüft und freigegeben. Insofern sind die Aussagen des Spiegels in keinster Weise nachvollziehbar und entbehren jeglicher Grundlage.“
Der deutsche Gesetzgeber erlaube den Apothekenrechenzentren ausdrücklich die Verwendung und Weitergabe anonymisierter Daten zum Zwecke der Marktforschung. „Selbstverständlich erfüllt die VSA dabei die sehr strengen Auflagen des Sozialgesetzbuches und des Datenschutzgesetzes. Das bestätigt auch der aktuelle Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht vollumfänglich.“
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