Apotheken-Pick-up

„Vorteil24“-Verfahren eingestellt

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Berlin -

Das Pick-up-Konzept „Vorteil24“ der Apothekenkooperation Linda gibt es seit Juli nicht mehr, doch in einigen Fällen wurde noch vor Gericht gestritten. Jetzt hat eine Linda-Apothekerin aus Bayern aufgegeben, auch in Niedersachsen ist der Streit zweier Apotheker so gut wie beendet.

 

Das Landgericht Nürnberg hatte der Linda-Apothekerin aus Fürth im März die Beteiligung an dem Pick-up-Konzept untersagt. Aus Sicht der Richter ist eine Apotheke – anders als ein Drogeriemarkt – an der Abgabe eines Arzneimittels immer beteiligt. Sie könne daher nicht als bloße Abholstelle der Versandapotheke fungieren.

Die Apothekerin war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Doch mit dem Aus von „Vorteil24“ und dem nunmehr beschlossenen Rx-Boni-Verbot ist die Kampfeslust geschwunden: Die Apothekerin hat ihre Berufung gegen zurückgezogen, das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Auch in einem anderen Fall ist der Streit beigelegt. Ein Apotheker hatte seinen Kollegen wegen „Vorteil24“ verklagt. In erster Instanz hatte das Landgericht Lüneburg die Klage abgewiesen.

Im Berufungsverfahren hatten die Apotheker die Sache vor dem OLG Celle dann aber für erledigt erklärt, der „Vorteil24“-Apotheker stellte das Konzept ein. Dem Vernehmen nach hatten die Richter am OLG in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, der Berufung stattzugeben. Genaueres wird der Kostenentscheidung zu entnehmen sein, die noch aussteht. Linda hatte seinerzeit erklärt, die Apotheken in Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen.

Ebenfalls noch offen ist die steuerrechtliche Bewertung. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte die Aufsichtsbehörden aufgefordert, das Konzept zu überprüfen. Dabei geht es um die korrekte Abwicklung der Mehrwertsteuer.

 

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