Depotvertrag von Skinceuticals

Vorgabe: Eigene Kasse für Dermokosmetik

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Berlin -

Hersteller von Apothekenkosmetik legen traditionell Wert auf eine gute Präsentation in der Offizin. Teilweise ist der Vertrieb vertraglich an enge Vorgaben gebunden. Was das betrifft, setzt der aktuelle Depotvertrag von Skinceuticals aus dem Hause L’Oréal neue Maßstäbe. Abgetrennte Präsentation mit eigener Kasse und eigens abgestelltes Personal zählen zu den Qualitätskriterien.

Skinceuticals gehört zu den selektiv vertriebenen Kosmetiklinien von L’Oréal. Wer die Produkte führen will, muss einen Depotvertrag unterschreiben. Dieser wurde im vergangenen Jahr noch einmal überarbeitet und erweitert – von vormals sechs auf jetzt 20 Seiten. Die Vorgaben sind so streng, dass der Vertrieb für die meisten Apotheken gar nicht infrage kommt. Nach Angaben des Herstellers führen bundesweit 500 Apotheken die Marke, außerdem 200 Ärzte und Institute.

Schon in der Präambel des Vertrages wird als Voraussetzung eine „hochwertige Einrichtung“ genannt und eine Umgebung, „in denen die Verbraucher in den Genuss einer Beratung durch qualifizierte Berater kommen, die für Skinceuticals-Produkte ausgebildet wurden“. Das Selbstverständnis: High-End-Marke, die für „Exzellenz“ steht.

Die Apothekenbindung wird schon im ersten von insgesamt sieben Qualitätskriterien verankert: So muss immer eine Person mit pharmazeutischen Kenntnissen und abgeschlossenem Hochschulstudium als „Hauptberater“ anwesend sein. Mindestens eine weitere qualifizierte Person muss die Apotheke vorweisen, die als ausgebildeter Fachkosmetiker mehr als drei Jahren Erfahrung im Verkauf dermoskosmetischer Produkte haben muss.

In der Apotheke soll es einen deutlich erkennbaren „Spezialbereich“ für Dermokosmetik geben, mit einer oder mehreren eigenen Kassen und eigens abgestellten Mitarbeitern. Der Bereich ist laut Vertrag „durch Wände, Trennwände oder verglaste Wände von allen Produkten und Aktivitäten getrennt, die durch ihre Präsenz das Image der Marke Skinceuticals untergraben könnten“. Für Behandlungsräume bei Ärzten oder Instituten gibt es weitere Vorgaben.

Die Einrichtung der Apotheke muss hochwertig und „perfekt gepflegt“ sein, wobei die Beleuchtung des Innenraums, Zustand und Sauberkeit des Werbematerials und sogar der Grundriss der Inneneinrichtung beurteilt werden. Skinceuticals soll eine feste separate Ecke in der Offizin haben, gut sichtbar und gern neben anderen dermokosmetischen Marken. Doch auch das äußere Erscheinungsbild soll stimmen: Dabei fällt nicht nur die Fassade der Geschäftsstelle selbst ins Gewicht, sondern auch die Geschäfte in der näheren Umgebung sowie die „geographische Lage“.

Die Apotheken verpflichten sich im Vertrag dazu, immer mindestens 80 Prozent der Produkte aller im Katalog genannten Marken in ausreichender Menge vorzuhalten. Neue Produkte müssen gelistet werden, abgelaufene Produkte auf eigene Kosten vernichtet werden, sofern sie nicht retourniert werden können. Eigene Werbeanzeigen muss man sich vorab schriftlich von Skinceuticals freizeichnen lassen.

Explizit Erwähnung findet im Vertrag, dass die Einzelhändler bei der Bestimmung der Verkaufspreise frei sind. Depotverträge anderer Hersteller mit Preisvorgaben waren in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand von Kartellverfahren.
An Endkunden dürfen die Produkte nur in handelsüblichen Mengen abgegeben werden. Apotheken dürfen nur an andere Depositäre Ware weitergeben und müssen die Rechnungen aufheben, die Skinceuticals auch einsehen darf. Einer Sprecherin zufolge sind die strengen Vorgaben im Depotvertrag vor allem ein Instrument zur Graumarktvermeidung. Der Hersteller will nicht, dass seine Produkte im Mass Market vertrieben werden, und sieht sich dabei als Partner der Apotheken.

 

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