Die EU-Kommission geht gegen ein weltweit tätiges Pharmaunternehmen vor. Dessen Aussagen richteten sich mutmaßlich gegen Konkurrenz aus einem deutschen Nachbarland. Jetzt soll Schluss damit sein.
Das weltweit tätige Pharmaunternehmen Vifor muss möglicherweise irreführende Aussagen über die Sicherheit eines Konkurrenzprodukts korrigieren und zurücknehmen. Die EU-Kommission verpflichtete Vifor konkret, „per E-Mail, auf dem Postweg und in Präsenzsitzungen eine kurze Mitteilung zur Klärung des Sachverhalts an zahlreiche Angehörige von Gesundheitsberufen zu richten“, teilte die Behörde mit. Hintergrund ist, dass das Unternehmen möglicherweise irreführende Informationen über die Sicherheit eines Arzneimittels des dänischen Konkurrenten Pharmacosmos verbreitete.
Dadurch könnte Vifor seine dominante Stellung auch auf dem deutschen Markt missbraucht haben, teilte die Kommission mit. Die Behörde verpflichtete Vifor daher auch dazu, eine Erklärung auf der Website und in führenden medizinischen Fachzeitschriften zu veröffentlichen – zudem muss Pharmacosmos die Möglichkeit haben, diese Mitteilung etwa in Gesprächen mit Ärzten verwenden zu dürfen.
Beide Firmen stellen Präparate her, mit denen Eisenmangel intravenös behandelt wird. Sowohl Ferinject (Vifor) und Monofer (Pharmacosmos) sind hochdosierte Eisenpräparate und werden eingesetzt, etwa wenn andere Mittel, die beispielsweise geschluckt werden, nicht wirken oder angewendet werden können.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, sagte: „Millionen von Menschen in ganz Europa leiden unter Eisenmangel. Der Zugang zu sicheren, wirksamen und bezahlbaren Arzneimitteln ist daher sehr wichtig. Vifor hat sich verpflichtet, die Auswirkungen seiner möglicherweise irreführenden Angaben zur Sicherheit des intravenösen Eisenpräparats, mit dem sein Produkt im engsten Wettbewerb steht, rückgängig zu machen. Mit dem heutigen Beschluss werden diese Verpflichtungen für Vifor rechtsverbindlich und im Interesse der Verbraucher gleiche Wettbewerbsbedingungen wiederhergestellt.“
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