„Erhalte mit jeder Packung einen gratis Film!“ Unter diesem Motto steht eine aktuelle Kampagne der Stada. Wer eines der Aktionsprodukte des Konzerns kauft, kann einen Spielfilm seiner Wahl kostenlos streamen. Die Wettbewerbszentrale hat eine Abmahnung geschickt.
Inmitten der Erkältungssaison wirbt Stada mit der Videoaktion für die Marken Silomat, Grippostad und Lemocin. Wer im Aktionszeitraum von 1. September bis 31. März eines der Produkte kauft, bekommt die Möglichkeit, bis Ende April über den Verleiher Videobuster einen von 80 Filmen zu schauen.
Dazu muss der Kassenbon bis spätestens 15. April über die Website hochgeladen werden. „Auf dem Kaufbeleg müssen der Name des Apothekers, das Kaufdatum, die Kaufbeleg-Nummer sowie das Aktionsprodukt deutlich erkennbar sein“, heißt es in den AGB. Die Teilnahme an der Aktion ist pro gekauftem Aktionsprodukt nur einmalig möglich und auf zwei Einlösungen je Haushalt beschränkt.
„Die Idee der Aktion ist, dass Erkältete bei einem Film entspannen, ausruhen und wieder zu Kräften kommen“, so der Konzern gegenüber der Frankfurter Rundschau. Organisiert wird die Aktion von der Agentur Caspar Company.
Doch mittlerweile gibt es Ärger. Die Wettbewerbszentrale hat Stada wegen Verstoßes gegen das Zugabeverbot abgemahnt. Laut § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind Zuwendungen auf Gegenstände von geringem Wert beschränkt. Barrabatte sind wiederum ausgenommen, zumal die Preise ohnehin frei sind. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung läuft bis 12. Dezember, bei Stada wird die Sache aktuell geprüft.
Der Konzern nutzt die Erkältungssaison regelmäßig für Marketingaktionen: Gemeinsam mit dem Bonusprogramm-Anbieter Marktguru lief vor zwei Jahren eine Cashback-Aktion für Grippostad C, Cetebe und Curazink. Pro Packung spendierte der Hersteller einen Betrag von zwei Euro.
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