Versandapothekenregister

Grünes Kreuz für dm & Co.

, Uhr
Berlin -

Versandapotheken müssen sich mit dem EU-Logo als seriöse Lieferanten von Arzneimitteln ausweisen. Das neue grüne Kreuz ziert auch die Internetseiten von Drogerien und Einzelhändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel verschicken. Die Drogeriemarktkette dm etwa hat das Logo bereits eingebunden. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) listet derzeit 20 Händler.

Ab dem 26. Oktober ist das EU-Logo Pflicht. Das gilt auch für alle Unternehmen, die freiverkäufliche Arzneimittel versenden dürfen. Das DIMDI hat in den vergangenen Wochen von den Überwachungsbehörden mehrere Meldungen erhalten. „Wir erwarten einen größeren Zuwachs“, sagt eine Sprecherin. Einzelhändler werden derzeit mit einer Kampagne über ihre neuen Pflichten aufgeklärt. Über die Industrie- und Handelskammern (IHK) werden Informationsmaterialien verteilt.

In der Liste der Einzelhändler befinden sich aktuell alte Bekannte. Der Arzneiteehersteller Bad Heilbrunner Naturheilmittel ist bereits registriert. Das Tochterunternehmen von Hermes Arzneimittel verschickt über den Webshop freiverkäufliche Arzneimittel. Darunter sind zwei Produkte der Marke Biovital wie Classic Tonikum für Herz und Kreislauf und das AktivPlus zur Unterstützung der Vitalität. Außerdem werden das Magenmittel Gastrimint und die Einschlaftropfen Baldriapur sowie rund 30 Arzneittees im Direktgeschäft angeboten.

Vor allem Händler von Nahrungsergänzungsmitteln haben sich bisher um das Siegel bemüht. Auch Medicom ist registriert. Der Versandhändller verkauft seit 20 Jahren Vitalstoffpräparate etwa unter der Marke Nobilin. Geschäftsführerin Katrin Greither-Block ist die Tochter von Salus-Juniorchef Peter Greither. Ihr Mann, Dr. Florian Block, gehört bei Salus und Medicom zum Führungsteam.

Die thüringische Firma Abo & Painex Pharma wartet derzeit noch auf das EU-Logo. Das Unternehmen mit Sitz in Königsee-Rottenbach hat den Internetshop Abopharma vor fünf Jahren übernommen. Derzeit würden weniger als zehn freiverkäufliche Arzneimittel angeboten, sagt Geschäftsführer Marco Waschkowski. Im Sortiment sind vor allem Nahrungsergänzungsmittel und Vitamine. Unter dem Schlagwort „Abothek“ wird derzeit Platz gehalten, um künftig Hintergrundinformationen zu Präparaten zu liefern.

Beim Online-Shop Ascopharm ist das Logo bereits eingebunden. Die Firma aus Wernigerode stellt Medizinprodukte her und vertreibt im Internet Nahrungsergänzungsmittel, freiverkäufliche Arzneimittel und Kosmetik. Geschäftsführerin ist Hannelore Hütcher; das Unternehmen gehört dem Finanzinvestor Adiuva Capital, der auch Eigentümer der GBA-Laborgruppe ist.

Auch der hessische Hersteller Dr. Förster ist beim DIMDI gelistet, liefert die Gesundheitsprodukte laut eigenen Angaben bisher aber nicht direkt an Endverbraucher. Das Unternehmen, das 1927 vom Mediziner Dr. Walter Förster in Leipzig gegründet wurde, ist auch als Lohnhersteller tätig.

Der Hilfsmittel-Versender Bernd Ginsberg hat das Logo ebenfalls angefordert. Das Unternehmen mit Sitz in Siegen bietet Produkte zur Stoma-, Wund- und Inkontinenzversorgung an. Das grüne Kreuz wird auf der Internetseite bereits angezeigt. Auch zwei Reformhäuser sowie Sportnahrungsanbieter sind bereits beim DIMDI gelistet. Die Firma Pro-Sana aus Halle verweist im Internet aktiv auf das neue EU-Logo: „Bei allen anderen Händlern haben Sie keine Gewähr, dass es sich um ordnungsgemäß registrierte und zugelassene Produkte handelt“, heißt es. Allerdings gibt es auch Einträge wie shop.aelen.de, bei denen die Internetseite nicht funktioniert.

Beim DIMDI sind derzeit zwei Mitarbeiter damit beschäftigt, das Register zu füllen. Die Kommunikation sei beim Einzelhandel schwieriger, da es keinen Verteiler wie bei den Apotheken gebe, so die Sprecherin. Deshalb werde der Umweg über die IHK gegangen. Die zuständigen Überwachungsbehörden müssen die Firmendaten an die Behörde übermitteln. Anschließend wird das Logo per Mail verschickt.

Auch für Versandapotheken ist das Logo bald Pflicht. Beim DIMDI sind derzeit 3000 Anbieter gemeldet, von denen aber nur ein Drittel im Onlinegeschäft aktiv ist. Die neue Regelung betrifft Händler, die ausschließlich Humanarzneimittel versenden. Tierarzneimittel sind ausgenommen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte